: Pleiteversicherung
■ Der Urlauberschutz vor einem Veranstalterkonkurs gilt nicht für alle
Ab 1. November sind Urlauber, die eine Pauschalreise gebucht haben, gegen die Folgen eines Veranstalterkonkurses versichert. Doch eine Pauschalreise ist nach dem Gesetz nur eine, wenn zwei Leistungen gekauft werden. Merke: Wer zum Beispiel nur einen Flug oder ein Hotel bucht, ist im Konkursfall auch künftig der nichtversicherte Gelackmeierte. Doch die Rechtsprechung kennt Ausnahmen: Bucht ein Kunde zum Beispiel eine Ferienwohnung aus einem „veranstaltergemäß aufgemachten Katalog“, kann er annehmen, daß es sich hierbei um eine Pauschalreise handelt (so der Wille des Bundesgerichtshofs bereits vor neun Jahren). In diesem und allen vergleichbaren Fällen kann der Kunde vom Reisebüro einen Sicherungsschein für seinen Urlaub verlangen. Im letzten Jahr haben rund 21 Millionen Urlauber über 28 Millionen Pauschalreisen unternommen. Ein Drittel davon waren Teilpauschalen, bei denen lediglich eine Leistung gebucht wurde. faf/taz
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen