: „Playboy“ gewinnt gegen U-Boot-Besatzung
Hannover (AP) – Das Landgericht Hannover hat die Klage einer U-Boot-Besatzung auf Schmerzensgeld für einen Bericht des Playboy über derbe Sprüche und Gebräuche an Bord gestern abgewiesen. Die sieben Seeleute, die den Bauer-Verlag auf Schmerzensgeld zwischen 7.000 und 15.000 Mark verklagt hatten, müssen auch die Gerichtskosten tragen. Die von den klagenden Matrosen abgestrittenen Zoten der Mannschaft sind nach der Zeugenaussage des Playboy-Fotografen gefallen, wie Gerichtssprecher Sievers erklärte.
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