piwik no script img

„Playboy“ gewinnt gegen U-Boot-Besatzung

Hannover (AP) – Das Landgericht Hannover hat die Klage einer U-Boot-Besatzung auf Schmerzensgeld für einen Bericht des Playboy über derbe Sprüche und Gebräuche an Bord gestern abgewiesen. Die sieben Seeleute, die den Bauer-Verlag auf Schmerzensgeld zwischen 7.000 und 15.000 Mark verklagt hatten, müssen auch die Gerichtskosten tragen. Die von den klagenden Matrosen abgestrittenen Zoten der Mannschaft sind nach der Zeugenaussage des Playboy-Fotografen gefallen, wie Gerichtssprecher Sievers erklärte.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen