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Archiv-Artikel

Platt wie der Norden

taz ■ Der Bundesgerichtshof hat nach zweieinhalb zähen Prozessjahren bestätigt: Plattdeutsch muss von deutschen Behörden genauso behandelt werden wie jede andere Fremdsprache. Dass es eine eigenständige Minderheitensprache ist, war der Sprachwissenschaft schon länger klar. Durch das Urteil wird dies nun „ein für alle Mal festgehalten“, stellt Dr. Claus Schuppenhauer vom Institut für Niederdeutsche Sprache in Bremen klar. Dem Urteil war eine Klage gegen das Münchner Patentamt vorausgegangen. Die Behörde hatte die Anmeldung eines Gebrauchsmusterschutzes für „Läägeünnerloagen“ abgelehnt, da sie auf Platt verfasst war. Dies sei jetzt nicht mehr zulässig, befand das Gericht. Der Hersteller der Naturfaserteppiche hätte aber eine hochdeutsche Übersetzung mitliefern müssen.