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Plädoyers der Verteidiger im Stammheimprozeß

Stuttgart (dpa) - Im Stuttgarter Prozeß gegen die mutmaßlichen RAF-Mitlieder Eva Sybille Haule-Frimpong, Christian Kluth und Luitgard Hornstein haben die Verteidiger am Dienstag in ihren Plädoyers keine Anträge gestellt. Sie kritisierten die Bundesanwaltschaft, deren Beweisführung nur auf Lichtbildervorlagen und Schriftgutachten aufgebaut und unzureichend sei. Der private Sachverständige Ockelmann habe „gegen die wisenschaftlichen Methoden der Schriftgutachter“ verstoßen. Die Mitgliedschaft zur Roten Armee Fraktion (RAF) sei in den Fällen von Christian Kluth und Luitgard Hornstein nicht erwiesen. Insgesamt bezeichneten die Anwälte die Bedingungen während der zweijährigen Untersuchungshaft im Stammheimer Hochsicherungstrakt als „Isolationsfolter“. Das Urteil in diesem Prozeß wird am 28.Juni erwartet.

Die Bundesanwaltschaft hat für Frau Haule-Frimpong unter anderem wegen eines versuchten Anschlags auf die NATO-Schule in Oberammergau und versuchten Mordes in 43 Fällen eine lebenslange Gesamtstrafe gefordert. Für Christian Kluth und Luitgard Hornstein hat sie unter anderem wegen des vorgeworfenen Anschlags auf die Firma Dornier in Immenstaad/Bodensee jeweils zwölf Jahre Haft beantragt. Der 5. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart zog am Dienstag vor den Plädoyers der Verteidigung Vorwürfe wegen Hehlerei und beschaffter Ausweispapiere zurück.

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