piwik no script img

Pistorius-Prozess in SüdafrikaFünf Jahre Haft für Paralympics-Star

Der südafrikanische Sportler Oscar Pistorius ist zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Noch im Gerichtssaal wurde er in Haft genommen.

Das Strafmaß für den Spitzensportler ist verkündet: Pistorius am Dienstagmorgen vor dem Gericht in Pretoria. Bild: ap

PRETORIA rtr | Wegen der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp ist Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Richterin Thokozile Masipa verkündete das Strafmaß am Dienstag in Pretoria. Außerdem verurteilte sie Pistorius zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Dieser Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach seiner Verurteilung wurde Pistorius noch im Gerichtssaal in Haft genommen. Die Verteidigung verzichtete zunächst auf einen Berufungsantrag, der die Vollstreckung des Urteils ausgesetzt hätte. Pistorius wurden Fingerabdrücke abgenommen. Dann bekam er Gelegenheit, sich von seiner Familie zu verabschieden. Seine Strafe soll er nach Mitteilung des Gerichts im Zentralgefängnis von Pretoria verbüßen.

Die Anklage hatte zuvor eine mindestens zehnjährige Haftstrafe verlangt. Die Verteidigung hatte gefordert, dem 27-jährigen Behindertensportler wegen aufrichtiger Reue das Gefängnis zu ersparen und ihm lediglich Hausarrest aufzuerlegen.

Pistorius hatte seine 29-jährige Freundin in der Valentinsnacht 2013 durch eine geschlossene Toilettentür seiner Villa bei Pretoria erschossen. Vor Gericht beteuerte er später, die Person hinter der Tür für einen Einbrecher gehalten zu haben.

Die Richterin akzeptierte diese Erklärung des beinamputierten Sportlers und wies die Mordanklage der Staatsanwaltschaft zurück. Stattdessen befand sie ihn am 12. September lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.

Dieser Artikel wurde aktualisiert um 11.25 Uhr.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • 5 Jahre Haft dafür, daß einer seine Freundin abknallt? Gut weggekommen, würde ich meinen. Obwohl in diesem sprziellem Fall anschließend eine Sicherungsverwahrung nicht das falscheste wär- sofern es diese Möglichkeit dort gibt. Denn soweit ich verfolgen konnte, war ja ein Argument der Verteidigung die Angstzustände des bedauernswerten Mandanten.

     

    Wenn einer Nachts im eigenem Haus aufwacht und voller Angst auf alles schießt, was Geräusche von sich gibt- sorry, der hat sie nicht mehr alle. Da muß man im nachhinein direkt froh sein, daß er sich ein Haus leisten konnte und nicht in einer WG wohnte.

     

    Wobei sich auch die öffentliche Gesellschaft hier mal die Frage stellen sollte, ob die ganzen Ausreden (Sport... Ha,ha) tatsächlich dazu taugen, legal Mordwerkzeuge in private Hände zu geben.

  • Meiner Meinung nach zuviel. Wenn die Richterin zu dem Entschluss kommt dass es fahrlässige Tötung war, also überhaupt keine Absicht hinter dem Stand ist die verhängte Strafe viel zu hoch meiner Meinung nach. Für Mord zuwenig, für Totschlag genau richtig aber für fahrlässige Tötung finde ich das Urteil zu hart. Hat sich bestimmt auf Druck der Öffentlichkeit dazu entschieden.