in kürze TROTZ URLAUBSWUNSCH : Pflicht zum Schulbesuch
Die Pflicht zum Schulbesuch hat nach einem Urteil des VGH Ba-Wü Vorrang vor dem Wunsch nach Urlaub. Das Gericht bestätigte mit der Entscheidung ein Urteil des Verwaltungsgericht Freiburg, das den Anspruch eines Elternpaars auf Beurlaubung ihrer beiden grundschulpflichtigen Töchter vom Unterricht abgelehnt hatte. (dpa)