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Pflegschaften

Die Zivilkammer 20 des Berliner Landgerichts wird sich am 26.Mai zum zweiten Mal mit der Sache „Hausmann ./. Güssefeld“ beschäftigen.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Erbvertrag, den Vera Hausmann im Januar 1991 mit der Kunsthistorikerin Delia Güssefeld schloß. Güssefeld, die darin zur Alleinerbin des Raoul-Hausmann- Nachlasses ernannt wird, verpflichtete sich dafür, die Dada- Kunstwerke „sichern, inventarisieren, wissenschaftlich aufbereiten“ zu lassen. Darüber hinaus wurde damit zu ihrer Aufgabe, Vera Hausmann „bis zu ihrem Tod in gesunden und kranken Tagen so zu betreuen, daß ihren persönlichen Wünschen und Bedürfissen angemessen Rechnung getragen wird“. Der Notar Christhard George, Anfang 1989 als Gebrechlichkeitspfleger für Vera Hausmann eingesetzt, bestreitet seinem Schützling die Fähigkeit, einen solchen Vertrag zu verstehen und zu wollen. Er widerrief Vera Hausmanns Vollmachten und strengte die Klage vor der Zivilkammer an. Nach einer ersten mündlichen Verhandlung im November 1991 (die taz berichtete) wird im Mai insbesondere ein Gutachten über die Verfassung des Willens von Vera Hausmann zur Debatte stehen.

Vom 3.Juni bis zum 27.Juli wird im Martin-Gropius-Bau ein Teil des Hausmann-Nachlasses in einer Ausstellung der Berlinischen Galerie zu sehen sein.

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