: Persönlichkeitsrechte gehen vor
STASI-KONTAKTE Landgericht Hamburg rügt Radio Bremen: TV-Magazin habe zu einseitig über den Verdacht berichtet, dass ein heutiger SPD-Politiker für eine konspirative Terror-Gruppe gearbeitet haben soll
Darf Radio Bremen über den Verdacht berichten, dass der Bremer SPD-Abgeordnete Jürgen Pohlmann in den 80er Jahren, noch als DKP-Funktionär, auch für eine militärisch geschulte konspirative „Gruppe Forster“ gearbeitet hat? Um diese Frage ging es gestern vor dem Landgericht Hamburg. In Berlin hatte Pohlmann zunächst mit einer einstweiligen Anordnung gehabt, in der zweiten Instanz bejahte dann das Kammergericht Anfang November das Recht auf Berichterstattung.
Das Thema bediene durchaus ein öffentliches Interesse, hieß es damals: Pohlmann sei als Bürgerschaftsabgeordneter in Bremen eine Person des öffentlichen Interesses, die Indizien seien hinreichend für eine „Verdachtsberichterstattung“.
Die Hamburger Richter sahen das gestern ausdrücklich anders. Richter Andreas Buske sagte, für ihn sei offen, ob überhaupt öffentlich ein Verdacht geäußert werden dürfe, ohne Pohlmanns Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Die Indizien seien so dünn, dass nur sehr neutral berichtet werden dürfe.
Unbestritten ist: Pohlmanns Name findet sich auf einer „Index“-Liste, auf der die DDR-Staatssicherheit Personen führte, die wegen ihrer Bedeutung für die Gruppe Forster an der Grenze begünstigt wurden: Ihre Einreise wurde der Stasi angekündigt, auch Pohlmann ist am Grenzübergang Friedrichstraße wohl durch eine „Tapetentür“ gelassen worden wie sonst nur Agenten und Mitarbeiter.
Dafür, dass Pohlmann an einer militärischen Ausbildung teilgenommen hat oder dass er als „Org-Referent“ der DKP andere an die streng geheimen Militär-Gruppe herangeführt hat, gibt es keine Zeugen. Er selbst hat in einer schriftlichen Erklärung bestritten, etwas mit der Gruppe Ralf Forster zu tun gehabt oder auch nur von ihr gewusst zu haben – und so gibt es eben nur einen Verdacht.
Aus Sicht der Hamburger Richter hat der „Buten & Binnen“-Bericht den Fall nicht von einer „neutralen Warte“ aus abgewogen, Richter Buske attestierte gar einen „Jagd-Instinkt“.
Sein Urteil will das Gericht am 25. Februar verkünden. kawe