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Archiv-Artikel

in kürze ARBEITSLOSE & URLAUB Persönlich anmelden

Bezieher von Arbeitslosengeld oder -hilfe müssen dem Arbeitsamt eine Woche vor dem Urlaub ihre Abwesenheit melden. Der Urlaub kann verweigert werden, wenn ein Stellenangebot vorliegt oder eine Weiterbildung ansteht, teilte das Landesarbeitsamt NRW mit. (dpa)