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Pendlerpauschale vorläufig in Kraft

BERLIN afp ■ Berufspendler können die Kosten für ihren Arbeitsweg vorerst vollständig als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte geltend machen. Darauf verständigten sich die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern, wie das Bundesfinanzministerium gestern mitteilte. Die Finanzbehörden ziehen damit die Konsequenzen aus der vorläufigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), der Verfassungsbedenken gegen die von der großen Koalition durchgesetzte Streichung der Pendlerpauschale für Entfernungen bis 20 Kilometer geäußert hatte. An diesen Einschnitten hält das Bundesfinanzministerium grundsätzlich aber weiterhin fest. Die Entscheidung über die Pendlerpauschale liegt beim Bundesverfassungsgericht und wird für frühestens 2008 erwartet. Bis dahin sollen Einkommensteuerbescheide ab 2007 für vorläufig erklärt werden.