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Pech für Holzmann

Das Hamburger Arbeitsgericht hat dem Holzmann-Konzern in Hamburg untersagt, Personalmaßnahmen – insbesondere betriebsbedingte Kündigungen – vorzunehmen. Holzmann hatte versucht, 200 von Entlassung bedrohte Mitarbeiter unter Androhung eines Verfalls der Abfindungen durch Auflösungsverträge in eine Beschäftigungsgesesellschaft zu locken. Die Beschäftigten sollten dann wiederum auf den Holzmann-Baustellen eingesetzt werden.

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