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Paypal stimmt Vergleich zuKuba-Embargo halb durchgesetzt

Paypals Kontensprerre gilt für bardealer.de nicht mehr. Der Online-Händler rechnet dafür kubanischen Rum künftig nicht mehr über den Internetbezahldienst ab.

Mit lecker Rum aus Havanna drin ist, wird's Paypal nicht schmecken. Bild: imago / McPHOTO

BERLIN taz | Der Onlineshop bardealer.de und Paypal haben sich geeinigt: Die Sperre des Paypal-Kontos wird aufgehoben, künftig darf der Online-Händler jedoch keine kubanischen Waren mehr über Paypal abrechnen. Das ist der Inhalt eines Vergleichs, der vor dem Landgericht Traunstein in Bayern geschlossen wurde, berichtet das Onlineportal amerika21.de.

Paypal hatte dem Shop das Konto gesperrt und den Zugriff auf Gelder verweigert, weil bardealer.de kubanischen Rum verkauft – dieser fällt unter das Kuba-Embargo der USA. Paypal sieht sich als US-Konzern an das Embargo gebunden.

Paypal wollte eigentlich verhindern, dass die Vereinbarung an die Öffentlichkeit gerät. Denn der Streit betrifft nicht nur bardealer.de: Eine ganze Reihe von Onlinehändlern hatte seit Juli ähnliche Probleme mit Paypal. Nur Kunden, die kubanische Waren aus ihrem Sortiment komplett entfernten, erhielten wieder Zugriff auf ihr Konto.

Der US-Konzern – eine Tochtergesellschaft des Internetauktionsfirma Ebay – sieht sich an US-Recht gebunden und will das seit 1962 bestehende Embargo gegen Kuba auch bei Vertragspartnern im Ausland umgesetzt sehen. Es ist nun davon auszugehen, dass andere Onlineshops sich auf den Vergleich berufen werden und eine ähnliche Vereinbarung mit Paypal anstreben.

Rossmann ohne Paypal

Die Drogeriemarktkette Rossmann, die ebenfalls online kubanische Waren verkauft, hatte sich bereits im September nach Drohungen entschlossen, ihren Onlineshop künftig ohne Paypal zu betreiben. Doch für viele Shops dürfte dies keine Option sein. Die Marktmacht von Paypal ist groß, kein anderer Bezahldienst hat ähnlich viele Kunden.

Ungeklärt bleibt nach dem Vergleich die Grundsatzfrage: Ist ein US-Konzern berechtigt oder gar verpflichtet, US-amerikanisches Recht bei Geschäften deutscher Online-Händler durchzusetzen? Die EU hat in Reaktion auf das Kuba-Embargo der USA 1996 explizit verboten, dass europäische Firmen das Embargo umsetzen. Paypal hat seinen Hauptsitz in den USA, die europäischen Geschäfte werden jedoch von Brüssel aus geleitet.

Paypal ist der weltweit größte Online-Bezahlservice. Über Kreditkarten oder Kontoabbuchungen können Kunden auch international Geschäfte abwickeln. Kontosperrungen sind bei Paypal keine Seltenheit – so ist zur Zeit etwa das dort angelegte Spendenkonto von Wikileaks eingefroren.

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6 Kommentare

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  • J
    Jörn

    Die Frage ist, ob Paypal in seinen Verträgen die Abrechnung von Zahlungen von Geschäften für kubanische Waren explizit ausgeschlossen hat. Solch eine Klausel wäre in Europa wirksam - dagegen kann sich Paypal Europa nicht direkt auf US-Recht berufen, da es nicht daran gebunden ist - selbst dann nicht, wenn es sich vertraglich gegenüber US Unternehmen dazu verpflichtet hätte.

    Ohne entsprechende Vertragsklausel ist Paypal schlicht vertragsbrüchig, was entsprechende Schadensersatzforderungen nach sich ziehen dürfte. Daneben sollte Luxemburg prüfen, ob es mit einer Banklizenz vereinbar ist, Zahlungen für legale Geschäft auf Grund der Art der Geschäfte zu verweigern.

    Ich für meinen Teil habe mein Paypal-Konto schon lange gekündigt. Hohe Gebühren für die Anbieter und Geschäftsbedingungen die es Paypal jederzeit erlauben Guthaben ohne Angabe von Gründen einzufrieren haben mein Vertrauen in diesen Dienst zerstört. Daneben gibt es in Europa Zahlungsmethoden die günstiger (meist sogar gratis) und sicherer sind.

  • B
    BrauchtKeiner

    Wozu brauch ich Paypal wenn ich das Konto erst füllen muss, z.B. mit ner Kreditkarte? Da zahl ich doch gleich so. Und teurere Sachen zahl ich irgendwie lieber per Nachnahme. Ansonsten gibts ja noch sofortüberweisung oder so. Ich habs nie gebraucht.

  • JZ
    jan z. volens

    Don't look now! Die Obama Administration mit stillschweigender Zustimmung der Republicans (Agarexport, Hemingway-Turisten)- hat jetzt 11 Flughaefen in USA fuer den Reiseverkehr nach Kuba genehmigt. 2010 reisten 400,000 nach Kuba von dem damals einzigen Flughafen Miami. 2011 starten Kubafluege auch von Fort Lauderdale, Tampa und spaeter der republikanischen Hochburg Naples/Marco Island in Florida. U.S. Buerger duerfen aber nur Kuba besuchen als Mitglieder einer wissenschaftlichen oder religoesen Stiftung - das kostet einige Tausend "Mitgliedgebuehr" aber verhindert den "Billigturismus". Die reichen Republicans wollen unter sich bleiben - auch bei der "Papa-Hemingway-Romantik" in Havanna...

  • H
    hann0s

    Nö, die Unternehmen sind nicht 100% frei und können machen was sie wollen, zumindest aufm Papier gibts noch spielregeln

  • MN
    Mein Name

    "Selbstbestimmt an das US-Embargo halten" ist ja wirklich eine zuckersüße Formulierung!

    Schonmal von Strafgebühren für Firmen gehört, die das lächerliche, menschenverachtende Embargo umgehen?

    Dann empfehle ich mal, sich richtig zu informieren!

  • B
    BiBo

    Zu der letzten, offenen Frage.

     

    Jede Unternehmung, ganz gleich wo der Sitz ist, hat das Recht Geschäfte mit anderen Unternehmungen zu machen oder nicht. Wenn PayPal sich selbstbestimmt an das US Embargo hält, ist es deren Sache. Von daher ist dies nicht zu beanstanden.

     

    Ob das alles logisch ist, sei dahin gestellt. Würde da eher hoffen, dass viele Anbieter PayPal PayPal sein lassen und sich andere Systeme suchen...