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■ ParlamentKeine Selbstauflösung

Bonn (AP) – Die CDU will dem Bundestag in der Verfassung keine eigenständige Möglichkeit der Selbstauflösung einräumen. Wie CDU-Generalsekretär Peter Hintze am Dienstag abend nach ausführlichen Beratungen des Präsidiums der Partei berichtete, wird die Union in der gemeinsamen Verfassungskommission an den entsprechenden Grundgesetz-Artikeln 67 und 68 festhalten, die eine Auflösung des Bundestages nur für den Fall vorsehen, daß eine vom Kanzler gestellte Vertrauensfrage keine Mehrheit findet. Eine stärkere Stellung will die CDU nach Hintzes Worten hingegen der Gleichberechtigung der Frau im Grundgesetz geben. Geschehen solle dies, indem der zweite Absatz des Artikels drei ergänzt werde durch eine Formulierung, die die Durchsetzung der Gleichberechtigung ausdrücklich als Aufgabe des Staates beschreibe.

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