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Parkkonzept ist rechtswidrig

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept ist nach Auffassung eines Tiergartener Amtsrichters rechtswidrig. In einem Präzedenzfall hat Richter Udo Scholz gestern einen Autofahrer freigesprochen, der sich geweigert hatte, 20 Mark Bußgeld für Falschparken in der Spandauer Altstadt zu zahlen. Losgelöst vom konkreten Einzelfall, vertrat Scholz die Auffassung, daß das Senatskonzept generell gegen Grundgesetz und Straßenverkehrsgesetz verstoße.

Die Behörde sei verpflichtet, argumentierte das Gericht, möglichst vielen Verkehrsteilnehmern Parkraum zu schaffen. Dabei dürfe der Bürger nicht unverhältnismäßig hoch zur Kasse gebeten werden. Die Gebühr von einer Mark pro halbe Stunde sei zehnmal so hoch wie die in der Straßenverkehrsordnung vorgegebene Richtschnur von zehn Pfennig und somit rechtswidrig. Richter Scholz will nach eigenen Worten mit seinem Urteil eine Grundsatzentscheidung zur Parkraumbewirtschaftung ins Rollen bringen. dpa

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