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Paragraph 12a, Flüche und Verwünschungen im Hausgebrauch

Grundschulen in der niederländischen Stadt Groningen schließen demnächst Erziehungsverträge mit den Eltern von „Problemschülern“ ab. Darin erklären sich Vater und Mutter zum Beispiel bereit, ihr Kind abends um acht Uhr ins Bett zu schicken und nicht unbegrenzt fernsehen zu lassen. „Auch die Ausdrucksweise kann ein Punkt sein“, sagte Stadtsprecherin Loes Zee. „Oft übernehmen die Kinder das ja von ihren Eltern.“ Vielfach müsse heute die Schule für die Erziehung der Kinder sorgen. „Der Leistungsdruck für die Lehrer wird immer größer“, sagte Zee. „Dabei ist die Erziehung Sache der Eltern.“ Darauf sollten diese deutlicher hingewiesen werden. Falls die Eltern die „Vertragsbestimmungen“ nicht erfüllen, drohen ihnen keine Konventionalstrafen. „Eltern und Lehrer sollen vielmehr gemeinsam als Partner daran arbeiten, daß das Kind in der Schule gut zurechtkommt“, sagte Zee. Foto: Dietmar Gust

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