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Papon erhält Eilverfahren

STRASSBURG afp ■ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird im Eilverfahren über ein Gesuch um Haftverschonung für den früheren NS-Kollaborateur Maurice Papon beraten. Dies beschloss am Dienstag eine kleine Kammer des Straßburger Gerichtshofs. Damit wurde dem Antrag der Verteidigung entsprochen und ein schnelles Verfahren für den 90-Jährigen ermöglicht. In dem Gesuch um Haftverschonung berufen sich die Anwälte Papons auf Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention, der „unmenschliche und entwürdigende Behandlung oder Strafen“ verbietet. Die Inhaftierung eines so alten und kranken Mannes sei eine „verkappte Todesstrafe“, argumentieren sie. Frankreich verstoße damit gegen die Menschenrechtskonvention. Der Antrag hat in Frankreich für heftige Diskussionen gesorgt.

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