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Pätzold bleibt verfolgt

■ Limbach läßt Staatsanwalt gewähren

Seit 31 Monaten sieht sich der ehemalige Innensenator Erich Pätzold (SPD) einem, wie er selber findet, „absurden staatsanwaltschaftlichen Theater“ ausgesetzt, denn seit dem Dezember 1990 ermittelt der ehemalige politische Staatsanwalt Priesdorf gegen ihn wegen des Verdachtes der Falschaussage. Dieses Theaterstück gerät zur unendlichen Geschichte, denn wie gestern aus der Justizverwaltung zu erfahren war, lehnt es Senatorin Jutta Limbach (SPD) ab, Priesdorf durch einen anderen Staatsanwalt zu ersetzen. Dazu war sie von Pätzolds Verteidiger aufgefordert worden, weil der gegen Priesdorf die Besorgnis der Befangenheit hegt.

Priesdorf war 1978 als Staatsanwalt im Schmücker-Verfahren an einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht beteiligt gewesen, die darauf abzielte, bestimmte Verfassungsschutzakten nicht in das Verfahren einzubringen. Dieses Vorgehen war, nachdem es 1990 öffentlich wurde, einer der Gründe, die zur Einstellung des Schmücker-Verfahrens führten. Das Gericht erkannte darin einen eindeutigen Rechtsbruch. Pätzold hatte als damaliger Innensenator den Fall öffentlich gemacht. Deshalb vermutet er in dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren eine Revanche Priesdorfs, zumal der Vorwurf der Falschaussage eine nebensächliche Ausführung vor dem damaligen Schmücker- Untersuchungsausschuß betrifft, die nur durch widersprüchliche Zeugen belegt wird.

Der Ex-Innensenator hatte schon vor längerem Priesdorfs Ablösung verlangt, doch stieß er damit bei den Generalstaatsanwälten Heinze und Neumann auf Ablehnung. Limbach findet es fraglich, „ob das externe Weisungsrecht der Justizverwaltung überhaupt die Befugnis umfasse, einem Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren zu entziehen“. Allerdings meint auch sie, daß es „klüger gewesen wäre, zu vermeiden, daß ein Staatsanwalt mit den Ermittlungen betraut werde, der im Schmücker-Verfahren tätig geworden sei“. Immerhin hat Heinze jetzt das Verfahren zur „Chefsache“ erklärt, Priesdorf muß sein weiteres Vorgehen von ihm genehmigen lassen. dr

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