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Archiv-Artikel

PUBLIC-VIEWING-VERORDNUNG ZUR FUSSBALL-WM Umweltministerium will Lärmschutz teilweise aussetzen

Public-Viewing zur Fßsball-Weltmeisterschaft wird in diesem Jahr voraussichtlich bis in die Nachtstunden hinein stattfinden können. Das Bundesumweltministerium will Medienberichten zufolge eine Public-Viewing-Ordnung erlassen. Da die WM in Brasilien stattfindet, werden Spiele aufgrund von fünf Stunden Zeitverschiebung teils in der Nacht stattfinden.

Stimmen Bundestag und Bundesrat dem Vorstoß zu, wären Senat und Bezirke am Zug: Eigentlich muss nach 22 Uhr aufgrund des Lärmemissionschutzgesetzes Ruhe in der Öffentlichkeit herrschen.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung kann sich vorstellen, die Fanmeile in der Straße des 17. Juni bis 1 Uhr in der Nacht freizugeben, teilte Sprecherin Petra Roland auf Anfrage der taz mit. Auch für später stattfindende Spiele werde man Regeln finden. Konkrete Planungen könnten die Bezirke ohnehin erst dann treffen, wenn Klarheit herrsche, ob das Umweltministerium mit seiner Idee durchkommt. „Grundsätzlich würden wir eine solche Verordnung aber begrüßen“, so Roland. Man werde in jedem Fall versuchen, „den Interessen der Fans entgegenzukommen“.

Gleichzeitig dürften aber die Interessen der Anwohner nicht außer Acht gelassen werden, sagt Roland. Public Viewing außerhalb der Fanmeile müssten denn auch die Bezirke regeln. Diese wüssten ohnehin am besten über die Anwohnerstruktur Bescheid, betont die Senatssprecherin.

In der Gruppenphase ist das Spiel Deutschland gegen Ghana von den Lärmschutzregelungen betroffen. Da das Spiel um 21 Uhr beginnt, wird es die 22-Uhr-Grenze weit überschreiten. In den Finalrunden reichen 10 von 16 Spielen in die stillen Nachtstunden hinein. SF