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PROZESSEs bleibt die Frage: warum?

Am Montag beginnt der Prozess um den tödlichen Angriff auf den 20-jährigen Jonny K. am Alexanderplatz. Sechs Angeklagte stehen vor Gericht. Motiv weiter unklar.

Ein Schild vor der Rathaus-Passage am Alexanderplatz erinnert an den Tod des 20-jährigen Jonny K. im Oktober 2012. Bild: dpa

Lärm von Baumaschinen dringt durch die Luft. Menschen hasten vorbei. Der Alexanderplatz am Rathausforum, wo gerade ein neues Kaufhaus entsteht, ist kein Ort zum Verweilen. Gänzlich unbeeindruckt von der Hektik sitzen zwei ältere Damen vor dem Eiscafé Lampe und löffeln Gefrorenes. Warum das Zelt auf dem Bürgersteig vor ihnen steht, beantworten sie sofort. „Jonny K.“, sagt eine, die andere nickt.

Man muss nicht am Alexanderplatz wohnen, um Bescheid zu wissen. Im Zelt hängt ein Foto, das einen lächelnden jungen Mann mit in die Höhe gerecktem Daumen zeigt. „Hier starb in der Nacht zum 14. 10. 2012 der 20-jährige Jonny K.“ steht da.

An diesem Montag beginnt vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen sechs Männer im Alter zwischen 19 und 24 Jahren, die an der Prügelattacke auf Jonny K. beteiligt gewesen sein sollen. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei.

Es dürfte voll werden im Gerichtssaal. Der Fall hatte über Berlin hinaus Wogen geschlagen. Das lag auch daran, dass Tina K., die Schwester von Jonny, nach dessen Tod eine große Kampagne gegen Gewalt gestartet hat. Auch der Alexanderplatz geriet als Ort der Gewalt in die Schlagzeilen. Nicht alle Berichte waren sachlich. Die traurige Wahrheit ist: Dieser Gewaltexzess hätte überall passieren können.

Es war mitten in der Nacht, genauer gesagt um 4 Uhr morgens, als Jonny K. und seine drei Begleiter vor dem Eiscafé Lampe, wo jetzt das Zelt steht, auf sechs Männer trafen, die sie nicht kannten. Was danach geschah, hat den Ermittlungen zufolge nicht mehr als eine Minute gedauert. Völlig grundlos, meint die Staatsanwaltschaft, sei Jonny K. mit Schlägen und Tritten attackiert worden. Deren Wucht sei so groß gewesen, dass er zu Boden stürzte und mit dem Hinterkopf auf dem Straßenpflaster aufschlug. Der Sturz, so wird angenommen, war ursächlich für die zum Tode führende Hirnblutung. Auch als Jonny wohl bewusstlos am Boden lag, soll er noch mindestens einmal von einem der Angreifer gegen den Kopf getreten worden sein.

Schlägereien unter Jugendlichen mit blutigem Ausgang gibt es immer wieder. Auch Tritte gegen den Kopf. Erinnert sei an den Fall des 18-jährigen Torben P., der im U-Bahnhof Friedrichstraße einem bewusstlos am Boden Liegenden viermal mit voller Wucht gegen den Kopf trat. Die von Videokameras aufzeichnete Tat hatte deutschlandweit Empörung ausgelöst. Anders als Jonny K. hatte das Opfer allerdings überlebt und nicht einmal bleibende Schäden davongetragen.

Manche Medien sprechen im Fall von Jonny K. von Mord. Mord setzt Planung und Hinterlist voraus. Selbst Innensenator Frank Henkel (CDU) hat unlängst bei der von Tina K. für ihren toten Bruder initiierten Gedenkveranstaltung die Tatverdächtigen als Mörder bezeichnet. Von einem Innensenator sollte man ein bisschen mehr Differenzierungsvermögen verlangen können. Die Staatsanwaltschaft hat nicht einmal auf Totschlag angeklagt.

In ihrer Anklage auf Körperverletzung mit Todesfolge kommt die Strafverfolgungsbehörde zu folgender Wertung: Die Angreifer seien in der Übermacht gewesen. Sie hätten erkennen müssen, dass der massive Angriff auf Jonny K. lebensbedrohlich war. Allerdings hätten sie den tödlichen Ausgang nicht billigend in Kauf genommen. Die Höchststrafe für Körperverletzung mit Todesfolge ist bei Heranwachsenden 10 Jahre, bei Erwachsenen 15 Jahre.

Die sechs Männer, die ab Montag auf der Anklagebank sitzen, sind Osman A. (19 Jahre) Melih Y. (21 Jahre) Hüseyin I.-O. (21 Jahre), Memet E. (20 Jahre), Bilal K. (24 Jahre) und Onur U. (19 Jahre). Die Verhandlung findet vor einer großen Jugendstrafkammer statt. Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kann ein Gericht Jugendstrafrecht anwenden. Bislang war durch die Medien gegeistert, Onur U. sei der Hauptverdächtige. Der 19-jährige Amateurboxer hatte sich in die Türkei abgesetzt und sich erst Anfang April gestellt. Laut den Informationen der taz gilt aber Bilal K. als Hauptverdächtiger. Auch er war ein halbes Jahr in der Türkei untergetaucht gewesen.

Die sechs Tatverdächtigen sollen in jener Nacht Einlass in die Bar Cancun in der Rathauspassage begehrt haben, aber abgewiesen worden sein. Sie hätten sich untereinander zum Teil gar nicht gekannt, heißt es. Vor dem Eisladen Lampe kam es zu der verhängnisvollen Begegnung mit der anderen Gruppe. Zu der gehörten der Thaideutsche Jonny K., der afrodeutsche Gerhard C. und die gebürtigen Vietnamesen Can N. und Bao N. Sie kamen aus der unter dem Fernsehturm gelegenen Bar Mio. Die Herkunft soll an dieser Stelle erwähnt werden, weil es Vermutungen gab, die Abstammung könne bei der Tat eine Rolle gespielt haben. Die sechs Tatverdächtigen sind griechischer beziehungsweise türkischer Herkunft. „Die Ethnien spielten gar keine Rolle“, ist sich allerdings Friedhelm Enners, Anwalt von Bilal K., sicher.

Gerhard C. habe den völlig betrunkenen Bao N. Huckepack getragen, meint die Staatsanwaltschaft. Jonny K. sei hinter den beiden gelaufen. Auf einem Stuhl vor dem Eisladen habe Conrad C. Bao N. absetzen wollen, bis Can N. ein Taxi geholt hatte. Onur U. habe in dem Moment den Stuhl weggezogen, woraufhin Conrad C. mit dem Betrunkenen zu Boden gefallen sei.

Mit erhobenen Armen und dem Wort „Ey“ sei Jonny K. herangetreten, ohne auch nur ansatzweise tätlich zu werden. Auch Gerhard C. wurde bei der Auseinandersetzung verletzt. Der genaue Tathergang wird vor Gericht nicht einfach zu klären sein. Bislang haben die Beschuldigten unterschiedliche Aussagen gemacht oder geschwiegen.

Bilal K.s Anwalt Enners erhofft sich einen ruhigen und sachlichen Prozess. „Hier geht es um Schuld- und Strafbewertung.“ Auf die Frage nach dem Warum hat er bislang keine Antwort gefunden. Seine Interpretation ist die: „Das war kein schweres Verbrechen, sondern ein schweres Unglück.“

Der Prozess ist bis Mitte Juni angesetzt.

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28 Kommentare

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  • D
    @detectus

    Wäre nennt, wenn Gesetze nicht in ihrer asozialer Herrschaftssprache verfasst wären, ganz abgesehen davon, daß sie alle ungültig sind, weil nie eine Verfassung durch den Souverän ratifiziert wurde oder braucht es gerade deswegen "Juristen", um den Menschen mit intellektuellem Geschwafel die Augen zu verkleistern?

  • T
    Teermaschine

    @) Hatem

     

    Warum wohl wird gerne und oft auf angebliche "griechische" Wurzeln hingewiesen? - Natürlich um die einzige Gemeinsamkeit zu verschleiern, die zum Teil nur flüchtig miteinander bekannte und sich nächtens zufällig begegnende Jungmänner teilen. Hätte diese "Rasselbande", statt einem Wehrlosen das Hirn aus dem Schädel zu treten Steine von einer Autobahnbrücke geworfen, wäre ihnen eine Mordanklage sicher - ohne plutonisches Geplärre!

  • G
    Gernot

    Erstaunlich, die geringe Resonanz auf diesen Mord.

    Was sicher anders wäre, würden die Täter andere Vornamen besitzen.

    Merke: Beate und Co. sind widerwärtige Einzelfälle.

    Onur, Bilal und Co. aber sind das widerwärtige TAGESGESCHÄFT.

    Ich hoffe, die türkischen Medien konnten sich ihre Plätze sichern. Oder lassen sich diese Taten und Täter nicht so gut ausschlachten ?

  • H
    hans

    "Mord setzt Planung und Hinterlist voraus."

     

     

    steht so aber nicht im Gesetz, denn dort heißt es

     

     

     

    § 211 - Mord:

     

    "(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

     

    (2) Mörder ist, wer

     

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

     

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

     

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

     

    einen Menschen tötet."

     

     

     

    @vic: Grausam (§ 211 II Gruppe 2 Var. 2) ist es, dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung durch Dauer, Stärke oder Wiederholung der Schmerzverursachung besondere Schmerzen oder Qualen zuzufügen, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen.

  • A
    aujau

    Es sind dieselben Motive wie am Kaiserdamm und anderswo: Nationalistische bzw. religionsnationalistische Verbloedung, gewalttaetige Erziehungsmethoden, statusneurotische Maennlichkeitsvorschriften und Alkohol. Es ist unabhaengig von Nationalitaet, wie auch der Fall in Wolgograd beweist.

  • A
    Alkoholopfer

    Besoffene prügeln kann natürlich kein Mord sein, sonst müßte ja jeder dreckig-anständige Alkoholdealer, den seine Kundschaft nervt, nachdem er mit ihr Profit getrieben hat, einfahren.

  • W
    Wikilügia

    Nix "Griechen", sieht man schon an den Namen: Türkische Minderheit in Thrazien mit griechischem Pass.

    Ähnlich hatte bereits die Bild versucht das griechische Opfer, der NSU, sogar mit griechischem Namen, zum türkischen Minderheitsmitglied umzulügen.

  • SG
    Schmidt Georg

    der Andrang türkischer Medien und Politiker hält sich in Grenen-nur die Schwester des Erschlagenen ist einsam als Beobachterin bei der Verhandlung!

  • G
    Gast

    Wieso ist man sich so sicher, dass Ethnien keine Rolle spielen? Gibt es Rassismus nur bei Deutschen? Rassismus ist doch in der Türkei wirklich nichts Unbekanntes, auch wenn man es dort nicht gerne hört. Man erinnere nur an die ungezählten Todesopfer rassistischer türkischer Gewalt bei dem Genozid an den Armeniern.

  • H
    Hatem

    Das war ein rassistisches Hate-Crime, aus der Verachtung der türkischstämmigen Täter gegenüber einer anderen Ethnie, hier: Asiaten.

     

    Aber das zu benennen, ist natürlich nicht politisch korrekt und darum wird das Offensichtliche nicht formuliert.

  • D
    Detectus

    @vic

     

    überlassen sie das juristische bewerten doch bitte juristen. nur weil gesetze auf deutsch verfasst sind, bedeutet es nicht, dass sie sie verstehen.

     

    grausam etwa, ein in §211 StGB genanntes mordmerkmal, meint etwas anderes als der volksmund. wäre es so gemeint, wie sie es verwenden, so würde das merkmal kaum zur tatdifferenzierung geeignet sein, denn jede tötung ist etwas grausames. grausam gem §211 StGB ist eine tötung nur dann, wenn eine gewaltanwendung, die über das ZUR TÖTUNG NOTWENDIGE maß hinausgeht vorliegt. so ist etwa eine tötung mit über 40 messerstichen NICHT grausam gem. §211, wenn sämtliche messerstiche zur tötung notwendig waren.

     

    wenn sie schon auf §211 hinauswollen, dann würde ich vielleicht niedere beweggründe in betracht ziehen, da hörts aber auch schon auf und wird sich schwer beweisen lassen. man kann es drehen und wenden wie man will, einen mord wird man daraus nicht konstruieren können. einen totschlag aber wohl, nur müsste die staatsanwaltschaft dafür den bedingten vorsatz der täter anerkennen. das ist etwa in frankreich bei kopftritten mittlerweile standard. in deutschland leider noch nicht.

  • SD
    Stimme der Demokratie

    Nachtrag: Ein interessanter Aspekt wäre noch, ob ein türkischer Botschaftsvertreter beim prozess einen dauerplatz forderte, welche türkische Presse dort vertreten sein wird, welche Migrantenverbände einen gerechten (also harten) Prozess fordern.

  • SD
    Stimme der Demokratie

    Der Innensenator sollte zurücktreten, weil er eine spontane Tötung aus reiner Tötungslust als Mord bezeichnet hat, oder was will uns die TAZ mitteilen?

    Natürlich bleibt die Frage "warum?", wenn man sich für die Hintergründe nicht interessiert sondern lieber sein Weltbild verteidigen möchte. Jeder Versuch, die Motivation solcher ... darf ich Mörder sagen? ... zu ergründen wird in der regel von TAZ und Co. mit dem Vorwurf des Rassismus niedergebrüllt.

    Wichtig ist bei einem solchen Artikel auch, den Anwalt des Angeklagten kommentarlos zu zitieren. Es war ein schreckliches Unglück. Sicher. Und der Vorfall hatte keinen ethnischen Hintergrund. Klar, sehr wichtig: Türkischer Rassismus gegen alles Nichttürkische existiert nicht, darf nicht existieren.

    Ihr habt nur vergessen die Mutter zu zitieren, die beteuert, dass der Typ doch ein so guter Junge wäre und sowas nie machen würde. Wahrscheinlich nur ausgelassen, weil es dann jedem aufgefallen wäre, was dieser Artikel bewirken soll.

    Ekelhafte Beschwichtigung. Absolut unreflektiert.

  • M
    mudda

    WARUM???????

     

    warum kommen die täter eines gemeinschaftlichen mordes

    aus mordlust mit bewärung davon?

     

    in sozialistischen staaten

    wie z.b. bei stalin,

    wurden solche mörder

    standrechtlich hingerichtet, die verdienen prozesse nicht. ich fordere einen strick, ist umweltfreundlich!

  • K
    karol

    "Schlägereien unter Jugendlichen mit blutigem Ausgang gibt es immer wieder. Auch Tritte gegen den Kopf. Erinnert sei an den Fall des 18-jährigen Torben P., der im U-Bahnhof Friedrichstraße einem bewusstlos am Boden Liegenden viermal mit voller Wucht gegen den Kopf trat. Die von Videokameras aufzeichnete Tat hatte deutschlandweit Empörung ausgelöst. Anders als Jonny K. hatte das Opfer allerdings überlebt und nicht einmal bleibende Schäden davongetragen."

     

    Ach nee, o. k. Kopftreten passiert halt so immer wieder an jedem Ort.

     

    Na da hat der arme Jonny einfach nur Pech gehabt. Anscheinend ist er nur unglücklich auf den Kopf gefallen.

     

    Was will die Verfasserin dieses Artikels damit sagen? Wie pervers manipulierend, zynisch dem Opfer und Angehörigen gegenüber, ist dieser Artikel?

  • H
    Herbert

    Ich hoffe, die türkischen Parlamentarier und Herr Kolat haben Plätze bekommen.

  • F
    .F.

    Jonny K. am Alexanderplatz hat absolut Niemanden auf der Welt interessiert, bevor er totgetreten wurde - in den Köpfen der Menschen läuft er als 'Fidji' ... und dieser 'Fidji' ist dann mit einer Gruppe 'Kanaken' aneinandergeraten (die interessieren auch Niemanden) - Randgruppe kill't Randgruppe. Die Protagonisten haben ihr Leben lang Tritte von der Gesellschaft bekommen - und nun heult eben diese Gesellschaft ob dieser gesellschaftlichen Kälte auf. Scheinmoral würde ich sagen ... wenn es mich interessieren würde.

  • Z
    zombie1969

    Mit einem Landesverweis dürfte es auch nichts mehr werden, da diese Straftäter bereits eingebürgert sein dürften. Somit bleibt nach der Haftstrafe für diese Straftäter nur die Integration ins Sozialsysten übrig, falls das nicht schon erfolgte. Im Ganzen ist die Sache offenbar sehr dumm gelaufen in allen Belangen.

    Die Gesamtrechnung geht somit zu Handen des Steuerzahlers.

  • A
    ani

    Aus meine Sieht, es ist doch Mord, der Mann ist Tod. Der jenige der einem Menschen auf den Kopf schlaegt weiss genau was er tut. Zu beachten, einer der Taeter kommt erst nach Deutschland zurueck, als ihm in der Tuerkei Anzeige

    wegen Mordes droht.

  • C
    Celsius

    Wurde die Rassismusfrage schon geklärt?

     

    Oder ist das in diesem Fall grundsätzlich ausgeschlossen?

    Sollte mich nicht wundern.

  • D
    Darum

    "Das war kein schweres Verbrechen, sondern ein schweres Unglück."

     

    Das sehen Tschäpes Anwälte bei ihr bestimmt genauso.

     

    Die Frage nach dem "Warum" kann man leicht beantworten:

    30 Jahre Multikulti, 30 Jahre politisch korrekte Berichtnichterstattung, 30 Jahre Erklärungsindistrie und keine Partei, die es wagt abzustellen. Villeicht kann man in der AfD über die Realität reden.

  • RU
    Respekt und Toleranz ist aufgebraucht

    Warum? Weil die europaeische Einwanderungspolitik hasserfuellten Moechtegern-Herrenmenschen den Vorrang gibt.

  • S
    super

    @ Schmidt Georg

     

    Genau!

    Die sind doch selbst schuld!

    Überhaupt wie kann man Nachts auf dem Alex rumlaufen, damit provoziert man die doch einen tot zu treten.

  • V
    Vic

    § 211 StGB Mord

    Mörder ist, wer aus Mordlust... oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln...einen Menschen tötet.

     

    Das die Tat grausam war daran gibt es wohl keinen Zweifel!?

     

    Das die Kalotte von einem einfachen Sturz bricht ist ETWAS unwahrscheinlich.

     

    "Die mittlere Druckbruchspannung der Probekörper von weiblichen Leichen beträgt

    3,24 kp/mm² (31,8 MPa) macht ca. 31kg/cm^2, die von männlichen 2,39 kp/ mm² (23,4 MPa)."

     

    http://www.diss.fu-berlin.de/diss/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDISS_derivate_000000002339/03_3_Frakturen.pdf.

     

    Hirnblutungen die ohne Fraktur einhergehen (SAB, intrazerebrale Blutungen, Subdurale Blutungen), haben meist nicht diesen schnellraumfordernden Charakter.

     

    Und warum wurden die Wohnungen der mutmaßlichen Täter nicht untersucht um DNA-Spuren an den Schuhen zu sichern???

     

    Es bleibt die Frage ob gewollt so schlampig ermittelt und obduziert wurde!?

     

    Vic

  • P
    pedro

    Wenn die Regierung und die Justiz hier nicht aufpassen haben wir bald amerikanische Verhältnisse. Was sollen die Leute tun, damit sie nicht, wie das Opfer des Wipperfürther Kopftreters (2009/kennt kein Mensch mehr) oder Daniel S. aus Kirchweyhe enden? Sich bewaffnen? Zu den Nazis rennen? Resignieren?

     

    Kein Wunder, dass manche nach Law and Order schreien.

  • SG
    Schmidt Georg

    ja, warum? warum schleppt man einen komplett Volltrunkenen vor den Eingang einer Disco und drängt sich in eine Gruppe junger Leute, komplett unverständlich, da war Zoff angesagt-es endschuldigt nicht diejenigen, die diese Tat vollbrachten, aber in anderen Ländern ists ähnlich, generell ist der Eingang einer Disco kein Platz zum Verweilen!

  • P
    Paul

    Haben sich die Medien der Herkunftsländer schon Plätze im Verhandlungssaal gesichert?

  • S
    super

    "Es bleibt die Frage: warum?"

     

    Hass?