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PROZESS GEGEN SCHÜLERIN Versuchter Amoklauf: fünf Jahre Jugendhaft

BONN | Eine 16-Jährige muss ihren vereitelten Amoklauf an einem Gymnasium bei Bonn mit fünf Jahren Jugendstrafe büßen – wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem nichtöffentlichen Verfahren sechs Jahre gefordert. Die Jugendliche war am 11. Mai mit selbst gebastelten Brandsätzen, einem Schwert und einer Schreckschusspistole in die Schule in St. Augustin gekommen, jedoch vor dem Amoklauf überrascht worden. (dpa)