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Archiv-Artikel

„PRO KÖLN“ BLEIBT RECHTS Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage der „Bürgerbewegung Pro Köln“ gegen die Aufnahme in die NRW-Verfassungsschutzberichte 2005 und 2006 abgewiesen. Es bestehe der Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Dies rechtfertigte die Erwähnung in den Berichten. (ap)