PILOTPROJEKT 30 Busse der BSAG bekommen bald kostenloses WLAN – in der Hoffnung auf mehr Fahrgäste. Mit steigenden Ticketpreisen hat das aber nichts zu tun: Surfen im Nahverkehr
In 30 Bussen der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) kann man ab Herbst kostenlos im Internet surfen. Sie werden, zumindest ein halbes Jahr lang, mit WLAN ausgerüstet. Die BSAG hofft, dass GelegenheitsfahrerInnen deshalb öfters mal im Bus sitzen und andere ihr Auto zu Hause stehen lassen.
In Bremerhaven ist ein ähnlicher Versuch im Juni beendet worden: Acht Wochen lang war dort ein Fahrzeug mit WLAN ausgestattet. In der Testphase wurden 1.614 WLAN-Anmeldungen registriert, über 80 Prozent der Smartphonenutzer waren einer Befragung zufolge mindestens „zufrieden“ mit dem Angebot. Probleme habe es kaum gegeben, so Bremerhaven Bus. 2017 soll eine WLAN-Buslinie starten.
Mit ihrer Initiative ist die BSAG weiter als die Deutsche Bahn: Einen kosten- und drahtlosen Internetzugang in der zweiten Klasse wird es dort vielleicht erst 2017 geben. Und auch dann nur in einem Teil der ICE-Züge. In Hamburg dagegen testet die Hochbahn seit April kostenfreie Internet-Zugänge in einer Metrobuslinie sowie an zwei Haltestellen.
In Bremen beschränkt sich das Angebot auf Fahrzeuge, Haltestellen bleiben ausgenommen. Zusätzlich zu den 30 Bussen sollen im Herbst aber noch zehn Straßenbahnlinien drahtloses Internet bekommen. Für die Router fehlt dort bislang noch die endgültige Zulassung.
Jeder einzelne von ihnen hat den Mobilfunkstandard LTE und kostet rund 1.500 Euro, sagt BSAG-Sprecher Andreas Holling. Für die Busse reicht einer, für die Straßenbahnen werden zwei bis drei WLAN-Router nötig sein. Hinzu kommen noch die Kosten für das von den Fahrgästen genutzte Datenvolumen, die jetzt noch nicht zu beziffern seien. Mit den regelmäßig steigenden Ticketpreisen habe das Pilotprojekt aber nicht zu tun, so Holling: „Die sind nicht an das WLAN gekoppelt.“ Ohnehin würde über die Ticketpreise im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) entschieden, ein Zusammenschluss von 36 Nahverkehrs-Unternehmen aus dem Nordwesten.
Möglich geworden sei das Pilotprojekt durch den Wegfall der Störerhaftung, so Holling. Die BSAG muss also nicht für ihre WLAN-Nutzer haften. Jan Zier
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