PC-Spiele am Arbeitsplatz nützen: Sudoku als Blitzkur

Wer während der Arbeitszeit ab und an eine Partie Mahjong, Sudoku oder Tetris spielt, verschafft sich damit gerade in stressigen Jobs dringend notwendige Erholung, so eine Studie.

Werden hier Bilanzen geschrieben oder Sudoku gespielt ? Bild: dpa

Schon der Gedanke daran bereitet vielen Chefs Unbehagen: Mitarbeiter, die während der Arbeitszeit am Rechner nicht ackern, sondern sich unbeobachtet mit Computerspielen beschäftigen. Dass die Daddelei nicht nur wertvolle Zeit vergeudet, sondern Untergebene auch entspannen kann, so dass sie sich hinterher um so fröhlicher ihren Aufgaben widmen, belegt eine neue Studie der Hamburg Media School (HMS).

1000 Nutzer der Games-Portale Bigpoint.de und GameDuell erteilten in der Online-Befragung Auskunft über ihr Spielverhalten im Job. Interessanterweise gaben gerade Erwerbstätige mit hoher Arbeitsbelastung an, sich tendenziell häufiger an Computerspielen zu beteiligen. Auch "Menschen, die in ihrem Arbeitsumfeld wenig soziale Unterstützung erfahren, spielen eher häufiger als Leute, bei denen das nicht der Fall ist", sagt Leonard Reinecke, Studienautor und Psychologe an der HMS. Die private Bildungseinrichtung wird von 30 Medienunternehmen finanziert.

Besonders beliebt waren "Casual Games" wie Tetris, Mahjong oder Sudoku. Man kann sie über die Games-Portale anklicken und dann direkt im Web-Browser des Benutzers spielen.

Die Spiele helfen, sich vom Jobstress innerlich zu distanzieren und dienten damit der Erholung, erklärt Reinecke. Außerdem könnten sie die Stimmung heben, da sie kleine Erfolgserlebnisse vermittelten. Reinecke sucht Teilnehmer für eine weitere Studie zum Thema.

Inwieweit ist das Herumsurfen und Daddeln am Arbeitsplatz aber nun erlaubt, ohne die Kündigung zu riskieren? Hat der Arbeitgeber nicht ausdrücklich jede private Nutzung des Internet verboten, ist in der Regel ein Vergleich mit dem Telefonierverhalten zu empfehlen, sagt Cornelia Brandt, IT-Expertin bei der Gewerkschaft Verdi.

Ist privates Telefonieren in der Firma gestattet, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass in vergleichbarem Umfang auch private E-Mails und privates Internetsurfen zulässig sind, so Brandt. Bei einem zehnminütigen Kurzspiel etwa gebe es dann kein Risiko einer Kündigung.

Aus der Rechtsprechung ergibt sich, dass Arbeitgeber ohnehin erstmal Abmahnungen aussprechen müssen, bevor sie einem Mitarbeiter wegen dessen Internetnutzung kündigen können. Nur bei einem vorherigen Verbot der privaten Internetnutzung und dem Herunterladen etwa von pornografischen Seiten akzeptierten Gerichte die Kündigung durch das Unternehmen. Die Rechtsprechung ist auf einer speziellen Website von verdi abrufbar.

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