: PARTEIAUSSCHLUSS
Der Entzug des Parteibuchs ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Paragraf 10 des Parteiengesetzes stellt hohe Hürden auf, um etwa innerparteiliche Kritiker zu schützen. Er besagt: „Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.“ Das sieht der hessische CDU-Landesvorstand inzwischen so im Fall Hohmann. Der Landesvorstand will noch im November beim Landesparteigericht beantragen, den Fuldaer CDU-Abgeordneten auszuschließen. Dagegen könnte der Politiker vor die ordentlichen Gerichte ziehen. Der Rauswurf werde nicht von heute auf morgen passieren, heißt es auch bei der CDU. TAZ