PARKEN DÜRFEN : Mahnbescheide
Es gibt nichts Schöneres, als nach langer Zeit mal wieder ins Auto zu steigen und vorher von der Frontscheibe lauter zusammengefaltete kleine Zettel zu pflücken: „Ihnen wird vorgeworfen, am 07.10.2011, von 19:19 bis 23:03, in 10405 Berlin, Knaackstraße ggü. Hnr. 76, als Führerin des PKW Seat folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben: Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.“ Das Gleiche dann noch vom 10., 11., 12. Oktober und so weiter: Über 50 Euro.
Das wäre alles okay, wenn ich wirklich keinen Parkschein gehabt hätte. Aber ich wohne da. Seit man fürs Parken bezahlen muss, klebt in meiner Frontscheibe die grüne Anwohnervignette, direkt unter der grünen Umweltplakette, nicht zu übersehen.
Bisher hatte ich deswegen auch keinerlei Probleme. Bis die Parkraumwächter J., G., D. und B. kamen und nacheinander die Knöllchen unter meinen Scheibenwischer klemmten. Sie haben mein volles Mitgefühl, denn womöglich können sie sich trotz Festanstellung im öffentlichen Dienst keine Brille leisten. Ich frage mich aber auch, ob sie sich vielleicht untereinander abgesprochen haben könnten: Die Schmollack grüßt uns nie, die ärgern wir jetzt mal.
Wenn dem so sein sollte, dann hat es geklappt. Mehr noch, ich bin regelrecht verzweifelt. Um das Parken-ohne-Parkschein-Missverständnis aufzukären, habe ich schon ungezählte Mails geschrieben. An: bussgeldstelle@bowi.verwalt-berlin.de. Betreff: Wie ich in meiner letzten Mail schon schrieb … Aber es reagiert niemand. Nie. Inzwischen quillt mein Briefkasten über von Mahnbescheiden und Mahnbescheiden zu den Mahnbescheiden.
Liebe Damen und Herren der Bußgeldstelle: Meine Parkvignette hat die Nummer A 0613785 und ist bis August 2012 gültig.SIMONE SCHMOLLACK