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■ SOZIALSTAATOst-Eltern bekommen Erziehungsgeld

Ost-Berlin. Eltern im Ostteil Berlins, deren Kinder in der Zeit zwischen dem 3.10. und dem 31.12.90 geboren worden sind bzw. geboren werden, haben bereits vor dem 1.1.91 Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn sie ein Arbeitsverhältnis im Gebiet der »alten« Bundesländer einschließlich West-Berlins haben. Der Anspruch entsteht in diesen Fällen, weil diese Eltern mit dem Beitritt der DDR Angehörige eines EG-Staates geworden sind. Die Ansprüche sind geltend zu machen bei den Erziehungsstellen, die für den jeweiligen Arbeitsort zuständig sind, so die Senatsverwaltung für Frauen, Jugend und Erziehung.

ISRAEL

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