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OslebshausenKein Notdienst für Knacki

Ein erfahrener JVA-Sanitätsbeamter weigerte sich, einen verletzten Gefangenen zu untersuchen und wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt

Mal eben zum Arzt gehen? Nicht im Knast Bild: dpa

Wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen musste sich gestern vor dem Bremer Amtsgericht ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Oslebshausen verantworten. Laut Anklage hatte sich der 52-jährige Ralf G. als diensthabender Sanitätsbeamter geweigert, einen Gefangenen zu untersuchen, und habe diesen damit "länger als notwendig erheblichen Schmerzen" ausgesetzt.

Drei Mal hatte Theodor E. in der Nacht auf den 21. April 2008 den Notfallknopf gedrückt und über starke Schmerzen in der Hand infolge eines Arbeitsunfalls geklagt. Jedes Mal erschien der zuständige Vollzugsbeamte, der G. anrief und bat, vorbeizukommen. G. sagte nur, er solle Schmerzmittel verabreichen, erinnert sich der Zeuge, dessen Aussage gestern vorgelesen wurde. Als G. beim dritten Mal - die Hand schwoll weiter an, die Schmerzen wurden trotz Medikamenten stärker und Theodor E. "langsam panisch", wie er später zu Protokoll gab - immer noch nicht kommen wollte, habe er E. gefragt, ob er noch eine halbe Stunde bis zum Morgen-Umschluss aushalte, so der Zeuge.

Theodor E. bejahte dies laut seiner gestern verlesenen Befragung. Darin schildert er, wie bei der morgendlichen Methadon-Vergabe ein anderer Sanitätsbeamter seine Hand betrachtete - ohne sich weiter darum zu kümmern. Erst als er um neun Uhr von einem Arzt untersucht wurde, habe dieser ihn sofort in die Klinik fahren lassen, wo er unter Vollnarkose operiert wurde.

Zwischen dem Vorfall und der Strafanzeige sei ein halbes Jahr vergangen, in dieser Zeit habe er so viele Nachtdienste geschoben, dass er sich an ein einzelnes Ereignis nicht mehr erinnern könne, las G.s Anwalt gestern aus einem Brief an die Staatsanwaltschaft vor, der mit der Bitte endete, das Verfahren einzustellen. Dies auch, um ihn und seine Kollegen vor den Insassen der JVA zu schützen, die den Vorfall dazu nutzen könnten, die Beamten "zu drangsalieren" und "zu erpressen". Auf Nachfrage des Richters räumte G. ein, dass es dafür keine Anzeichen gebe. Ein Fehlverhalten ausschließen wolle er im übrigen nicht, ließ er über den Anwalt noch mitteilen. In Zukunft wolle er lieber einmal zu viel als zu wenig nach dem Rechten sehen.

Die JVA Bremen-Oslebshausen Bild: dpa

Allerdings nicht mehr im Sanitätsdienst. Nach 25 Jahren im geschlossenen Vollzug wechselte G. im vergangenen Sommer "aus gesundheitlichen Gründen" in den offenen Vollzug, wo er nicht als Sanitätsbeamter eingesetzt ist. Die JVA-Leitung habe nach dem Vorfall Strafanzeige gestellt, sagte gestern die Sprecherin des Justizsenators Verena Korrell. "Das war ein Fehlverhalten." Bei einer Krankmeldung müssten sich die Sanitätsbeamten einen Eindruck vom Patienten verschaffen. Das wegen des Strafverfahrens unterbrochene Disziplinarverfahren gegen G. würde jetzt wieder aufgenommen.

Damit hat jetzt von 14 Sanitätsbeamten nur noch einer wie G. keine medizinische Ausbildung. Bis Ende der 80er Jahre seien JVA-Beamte "medizinisch nachgeschult" worden, so Korrell. Mittlerweile würden nur noch Mitarbeiter eingestellt, die mindestens eine Ausbildung zum Rettungsassistenten oder zur Arzthelferin hätten.

Kritik an der medizinischen Versorgung in der JVA übte gestern dennoch Elke Bahl vom Verein Bremische Straffälligenbetreuung. "Wir fordern freie Arztwahl und die Aufnahme der Gefangenen in die gesetzlichen Krankenkassen", sagte sie. Auch Straffällige müssten zu einem Facharzt ihres Vertrauens gehen können.

Theodor E. in seiner abgeschlossenen Zelle hätte dies nicht geholfen. Die bleibenden Schäden in seiner Hand seien aber nicht G.s Verhalten zuzuschreiben, sondern der vorangegangenen Verletzung, so der Richter. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldbuße von 1.500 Euro eingestellt. Eine Idee, an welche gemeinnützige Einrichtung das Geld gehen könne, hatte er nicht. "Für missbrauchte Kinder", schlug seine Frau vor.

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5 Kommentare

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  • H
    helmutkarsten

    "Paracetamol" sagte die Ärztin, per Ferndiagnose,als ich mit der Schläfenverletzung in der Tür stand. "Die Frau Dr. Neuner ist morgen wieder da", sagte der Beamte, als ich mich aus der Folterzelle 222, der JVA-Bamberg rettete und auf dem Gang zusammengebrochen bin.

    "Der medizinische Sachverständige ist in Ruhestand gegangen", sagte der Richter Schmidt, bei der Verhandlung, als ich die Auswertung der Fotos meiner Verletzung erwartete. Die Vorgeschichte erfahren Sie auf meiner Homepage:

    http://www.helmutkarsten.de

    Ohne die Angelegenheit übermäßig dramatisieren zu wollen, ich fühle mich nicht anders, als sich die Überlebenden des Holocaust sich gefühlt haben müssen. Vor allem, weil ich vermute, dass es sich hier um ein reines Powerplay handelte. Das Gerich wusste, dass die einen Unschuldigen verurteilen. Die Notwehr drängte sich regelrecht auf und die Akten (Ermittlungsbilder und Zentralregister meines Kontrahenten) sprechen heute noch die selbe Sprache... Es durfte aber kein Notwehrurteil für mich geben, weil es nämlich dann die Frage gegeben hätte, warum denn der mannigfaltig vorbestrafte Frustschläger ÜBERHAUPT noch in Freiheit war. Warum er (Schläger) immer wieder solche Gefälligkeitsurteile bekommt. Hat die Gauleitung Oberfranken hier eine neue SA geschaffen? Das war eine Frage.......

    Helmut Karsten

  • H
    helmutkarsten

    "Paracetamol" sagte die Ärztin, per Ferndiagnose,als ich mit der Schläfenverletzung in der Tür stand. "Die Frau Dr. Neuner ist morgen wieder da", sagte der Beamte, als ich mich aus der Folterzelle 222, der JVA-Bamberg rettete und auf dem Gang zusammengebrochen bin.

    "Der medizinische Sachverständige ist in Ruhestand gegangen", sagte der Richter Schmidt, bei der Verhandlung, als ich die Auswertung der Fotos meiner Verletzung erwartete. Die Vorgeschichte erfahren Sie auf meiner Homepage:

    http://www.helmutkarsten.de

    Ohne die Angelegenheit übermäßig dramatisieren zu wollen, ich fühle mich nicht anders, als sich die Überlebenden des Holocaust sich gefühlt haben müssen. Vor allem, weil ich vermute, dass es sich hier um ein reines Powerplay handelte. Das Gerich wusste, dass die einen Unschuldigen verurteilen. Die Notwehr drängte sich regelrecht auf und die Akten (Ermittlungsbilder und Zentralregister meines Kontrahenten) sprechen heute noch die selbe Sprache... Es durfte aber kein Notwehrurteil für mich geben, weil es nämlich dann die Frage gegeben hätte, warum denn der mannigfaltig vorbestrafte Frustschläger ÜBERHAUPT noch in Freiheit war. Warum er (Schläger) immer wieder solche Gefälligkeitsurteile bekommt. Hat die Gauleitung Oberfranken hier eine neue SA geschaffen? Das war eine Frage.......

    Helmut Karsten

  • H
    helmutkarsten

    Meine Geschichte:

     

    www.helmutkarsten.de

     

    Gestern habe ich ein Schreiben vom BGH bekommen, dass es keinen Vorgang meiner Revision

    1 StR 317/05 vom 10.8.2005 gibt!

    Kein Wunder dass ich in der JVA-Bamberg erschlagen werden sollte! Lesen Sie die Rubrik "Folterzelle"!

     

    Ich habe nun WIRKLICH Angst!

     

    gez. Helmut Karsten

  • SM
    schwickert matthias

    ich möchte komentieren das ich selber in der jva bremen oslebshausen gessen habe und das am eigenem leib erfahren musste das mich ein sanitäter nicht sofort behandelt hat wie es sein soll. oder mann lässt einen sitzen in der zelle bis erst wieder aufschluss ist.

    ich kann nur sagen das der arzt in der jva auch die sanitäters nicht vernümpftig arbeiten die behandeln uns wie dreck,mann muss da teilweise mit 30 insassen im warte raum sitzen und das für mehrere stunden,obwohl bekannt war das ich an platzangst leide.die gehen auch um mit insassen als währe mann kein mensch.

    in dieser jva müsste mann solche dinge besser kontrolieren.

     

    mfg m.schwickert

  • KM
    Klaus Mayer

    eine sehr interessante Nachricht EIKEN BRUHN.

    interessant nicht durch den genannten Fall gemacht, sondern durch Ihren Meinung dazu.

    Es ist deutlich klar dass, der Fall sich mit den Drangsalieren und Erpressung der Autorität bebeschäftigt .Wenn nicht, wem hilft es?

    Sie teilen uns mit dass, der diensthabenden Beamter schon mehr als 25 Jahre in geschlossen Vollzug hinter sich hat, und das, wahrscheinlich ein erstes Fehlverhalten war. Die Zahl der Menschen, die in so viele Jahren gerettet wurden, hat rein kein Gewicht? Können Sie uns,EIKEN BRUHN genauso eine Statistik Ihren Arbeit zutreffen aufzählen? Vielleicht, haben Sie 24 Jahren und 11 Monate Arbeit geleistet,und werden Sie blad den 25-feiern,und Sie sind immer noch fehlerlos . Wenn ja, dann Respekt! Aber, Sie müssen aufpassen, denn die nächste Monat entscheidend ist.

    Auf einer Seite, sind in jeden Arbeitsplatz mindestens zwei für die bestimmte Verpflichtung verantwortlich. Wo ist die Verantwortung des zuständigen Volzugsbeamtes erwähnt? Hat er sich die Ernste des Gesundheitproblemes von dem Insassen deutlich festgestellt? Wahrscheinlich nicht präzise.

    Wenn Ihre Position, unter den "Kein Notdienst für Knacki" würde als Alarm von den möglichen Gefängnis Klientel aufnehmen,um sich große Sorge zu machen unter das Motto "Brüder aufpassen, mach ihr keine Dummheiten wenn nicht kommt ihr im Gefängnis und da, kein Notdienst ist!"...dann wird´s super...die werden alle sich korrekt handeln, so wie wir uns für eine Ehrenhafte Leben erwünschen. Aber, wenn Ihre Position,gegenüber den Fall, mutigen anderen Inssasen zum Gericht gegen die Autorität für jede Nebensache gehen, zu begeistern schaffen und gewinnen noch dazu,dann nächsten Ihren Artikel kann sich so nennen.."kein 40 Grad Temperatur in der Badewanne für Knacki. sondern nur 39....!"