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Organspendegesetz

■ Erste Lesung über die Zustimmung und den Zeitpunkt für Organspenden

Bonn (dpa) – Ein Transplantationsgesetz soll künftig Rechtssicherheit und damit Vertrauen in die Spende und Übertragung von Organen schaffen. Trotz dieses übereinstimmenden Plädoyers für Organverpflanzung blieb gestern im Parlament umstritten, ob der Stillstand aller Hirnfunktionen den Tod des Menschen markiert und ob Organentnahmen nur bei vorliegender Zustimmung des Betroffenen vorgenommen werden können oder ob auch Angehörige diese Einwilligung geben können. Dem Parlament lagen in erster Lesung mehrere interfraktionelle Gesetzentwürfe von CDU/CSU, SPD und FDP sowie ein Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen vor.

Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) räumte der persönlichen Entscheidung der Bürger für oder gegen Organspenden absoluten Vorrang ein. Er plädierte jedoch auch dafür, mit einer erweiterten Zustimmungslösung die Angehörigen heranzuziehen, wenn der Verstorbene keine eindeutige Willensbekundung hinterlassen habe. Er bezweifelte, daß es gelingen werde, eine ausreichende Zahl von Bürgern zu Willenserklärungen zu Lebzeiten zu veranlassen. Von jährlich 900.000 Todesfällen kämen nach medizinischen Kriterien und Alter ohnehin nur 5.000 für Organspenden in Frage. Benötigt würden bis zu 4.000 Organspender pro Jahr.

Ein Verzicht auf die erweiterte Zustimmungslösung könnte das Ende der Transplantationsmedizin in Deutschland bedeuten und die Gefahr des Organhandels heraufbeschwören, warnte Seehofer. „Wir brauchen mehr Menschen, die sich zur Organspende bereit erklären“, sagte er wie mehrere andere Redner auch. Auf die hohe Spendenbereitschaft in den Nachbarländern könnten sich die Bundesbürger nicht auf Dauer verlassen.

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