■ Organhandel: Soll verboten werden
Bonn (dpa) – Der Handel mit Organen lebender Menschen soll verboten werden. Das sieht ein gestern von der Bundesregierung beschlossener Gesetzentwurf vor, der Händler und Transplanteure mit Strafen bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Die Strafbarkeit soll sich auch auf Deutsche erstrecken, die im Ausland an Geschäften mit Organen beteiligt sind. Der Gesetzentwurf kann wegen des Endes der Legislaturperiode allerdings erst 1995 in den neugewählten Bundestag eingebracht werden.
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