Ordnungsgeld für Abgeordnete: Protest im Bundestag wird teuer
Abgeordnete, die im Plenarsaal stören, sollen in Zukunft bis zu 2.000 Euro Strafe zahlen. Sie können sogar 30 Tage ausgeschlossen werden.
BERLIN taz | Entrüstet starrt der Bundestagspräsident in Richtung der Linkspartei: "Ich bitte Sie, den Plenarsaal zu verlassen." Doch die Abgeordneten rühren sich nicht vom Fleck. Erst nach der dritten Aufforderung packt die gesamte Fraktion zusammen und verlässt den Saal.
Im Februar 2010 ist dies geschehen. Da wollte die Linkspartei mit Transparenten lautlos gegen den Luftangriff nahe Kundus in Afghanistan demonstrieren, bei dem viele Zivilisten starben - für Lammert eine Störung der Plenarsitzung. Bislang konnte er störende Abgeordnete entweder zur Ordnung rufen oder ausschließen. Weil das nicht effektiv sei, hat das Parlament am Donnerstag beschlossen, dass Störer nun auch mit Geldstrafen rechnen müssen: Beim ersten Verstoß 1.000 Euro, beim zweiten Mal doppelt so viel.
Union, FDP und SPD stimmten für die Änderung des Abgeordnetengesetzes, Linke und Grüne dagegen. Vor allem der rechtspolitische Sprecher der Linken, Wolfgang Neskovic, hatte sich stets für symbolische Aktionen als Form des Protests starkgemacht. Die Grünen sehen das eigentlich anders. "Das Parlament ist nicht die Straße. Hier geht es um argumentative Auseinandersetzung", sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck der taz. Dies habe historische Gründe. "Solche Aktionen wurden immer wieder missbraucht - zum Beispiel, indem Abgeordnete geschlossen in Uniform aufgetreten sind."
Deshalb waren die Grünen ursprünglich für das Ordnungsgeld. Doch in das Gesetz wurde auch die "Würde des Bundestages" mit aufgenommen - eine Formulierung, die weit interpretiert werden kann. Darum stimmten die Grünen gegen die Gesetzesänderung.
Ein weiterer Streitpunkt ist ein neuer Paragraf, laut dem Abgeordnete nun bis zu 30 Tage der Sitzungen verwiesen werden können. Im Extremfall - so der Linke Wolfgang Neskovic, könne dies eingesetzt werden, um Abstimmungen zu manipulieren. Das sehen die Grünen ähnlich, darum forderten die beiden Parteien, die Änderung verfassungsrechtlich klären zu lassen. Doch auch dafür fand sich keine Mehrheit.
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