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Archiv-Artikel

Ordentliche Bürgerschaft

Nicht gegen Gesetze verstoßen

In der Geschäftsordnung der Bürgerschaft heißt es in „§ 19 Kleine Anfragen“:

(1) Kleine Anfragen sind vom Senat binnen acht Tagen zu beantworten. Sie werden den Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis gegeben und nach Eingang der Antwort des Senats zusammen mit dieser als Drucksache verteilt.(2) Kleine Anfragen müssen knapp und sachlich abgefasst sein und dürfen insbesondere keine Beurteilungen oder Wertungen enthalten. Sie dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.(3) Kleine Anfragen, die gegen Absatz 2 verstoßen, hat die Präsidentin oder der Präsident zurückzuweisen.