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Archiv-Artikel

Option widerrufen

HARTZ IV Verlust des Elterngeldes droht

Jungen Hartz-IV-Eltern droht 2011 der vollständige Verlust des Elterngeldes. Betroffen sind alle, die von der „Verlängerungsoption“ Gebrauch gemacht hatten – der Variante „150 Euro für 24 Monate“ statt „300 Euro für zwölf Monate“. Diese Eltern sollten Experten zufolge sofort die Verlängerungsoption widerrufen und die ausstehende Summe rückwirkend beantragen.

Das Elterngeld wird ab 2011 auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet und damit faktisch gestrichen, kritisierten Experten. Wer jetzt noch die Verlängerungsoption widerrufe, könne die Restsumme rückwirkend als Einmalzahlung erhalten. Allerdings ist unsicher, ob die Erstattung anrechnungsfrei bleibt, wenn die Behörden das Elterngeld erst 2011 auszahlen.

Fragen zum Elterngeld beantworten die RechtsberaterInnen der Arbeitnehmerkammer unter den Telefonnummern 0421/36301-11 und 0471/92235-11. Einen Musterbrief erhalten Ratsuchende unter www.arbeitnehmerkammer.de/beratung. taz