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Archiv-Artikel

Opposition klagt

Zweite Verfassungsklage gegen den Landesetat. Senat soll nicht nur alle zwei Jahre Zahlen vorlegen

Die Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus haben zum zweiten Mal innerhalb von drei Jahren den rot-roten Senat wegen seiner Haushalts- und Finanzplanung verklagt. CDU, Grüne und FDP reichten bereits Ende Dezember Organklage beim Landesverfassungsgericht ein, um den Senat zu einer jährlichen Veröffentlichung seiner Finanzplanung zu zwingen, teilten die Fraktionen am Montag mit. Sowohl Bundesrecht als auch Landesverfassung schrieben eine jährliche Planung vor. Der Senat müsse seiner umfassenden Informationspflicht gegenüber dem Abgeordnetenhaus nachkommen, hieß es. So solle er darlegen, auf welche Weise 350 Millionen Euro Entlastung durch die Arbeitsmarktreform Hartz IV in die Planung eingegangen seien. Die Finanzverwaltung wies die Bedenken zurück. Alle Länder, die Doppelhaushalte erstellten, legten auch nur alle zwei Jahre eine mittelfristige Finanzplanung vor, sagte ein Sprecher von Finanzsenator Thilo Sarrazin.

2003 hatte die Opposition den Doppelhaushalt 2002/2003 vor dem Landesverfassungsgericht erfolgreich zu Fall gebracht. Die Richter erklärten den damaligen Haushalt für nichtig, weil die Höhe der Neuverschuldung bei weitem die Höhe der Investitionen überschritt. DPA