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Ohrfeige für Hackmann

Ohrfeige für Hackmann

Das Hamburger Landgericht hält die Schmerzensgeldforderung des 25jährigen Frank Fennel gegen die Hamburger Polizei für berechtigt. Der junge Mann war vor über einem Jahr von Beamten aus der berüchtigten „16E-Schicht“ des Reviers Lerchenstraße zusammengeknüppelt worden. Richter Timmermann: „Die erheblichen Körperverletzungen waren unverhältnismäßig und nicht gerechtfertigt.“ Die Haltung des Gerichts ist für Fennel vor allem deshalb eine Genugtuung, weil die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen die Polizisten zunächst eingestellt hatte. Auch Innensenator Hackmann hatte sich vorbehaltlos vor seine Leute gestellt. SEITE 17

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