Ohne Brille & BH in die Zelle: Kritik an Frankreichs Polizei

Brille und BH werden wegen Selbstmordgefahr einkassiert, die Hygiene in der Zelle ist katastrophal. Erneut fallen die Bedingungen im französischen Polizeigewahrsam bei einer Kontrolle auf.

Hinter französischen Gittern ist alles verboten. Bild: dpa

PARIS taz | Wer in Frankreich in Polizeigewahrsam gerät, muß am Eingang zur Zelle alles abgeben, was einen Selbstmord ermöglichen könnte: Gürtel, Schnürsenkel, Krawatte – und seit kurzem auch Brille und Büstenhalter. So sehen es die internen Regeln der französischen Polizei vor. "Das ist ein Angriff gegen die Würde", stellt nun Jean-Marie Delarue , der "Kontrolleur über die Orte des Freiheitsentzugs", fest. Menschen in Polizeigewahrsam haben nach Ansicht von Delarue ein Anrecht auf Brille und BHs. Sowie auf Waschmöglichkeiten.

Die Empfehlung von Delarue sind am Donnerstag dieser Woche im amtlichen Mittelungsblatt Journal Officiel erschienen. Darin erklärt der für 5800 Orte des Freiheitsentzugs in Frankreich – Gefängnisse, Abschiebezentren, geschlossene psychiatrische Anstalten und Polizeizellen – zuständige Kontrolleur, daß der systematische Entzug von Brillen und BHs, wie ihn die französische Polizei praktiziert, nicht zulässig sei. Zugleich moniert Delarue weitere Mißstände: Oft fehle im Polizeigewahrsam die nötige Vertraulichkeit bei Gesprächen der Inhaftierten mit ÄrztInnen und AnwältInnen. Und den Inhaftierten stünden in den Zellen nicht einmal minimalste hygienische Ausstattungen zur Verfügung. Dalarue: "Kann man sich angemessen gegenüber einem Richter verteidigen, wenn man 24 Stunden in einer dreckigen Zellen, ohne Waschbecken verbracht hat?"

Die Empfehlungen sind das Ergebnis einer Kontrolle in einem Polizeikommissariat in der ostfranzösischen Stadt Besançon. Die dortigen Ausnüchterungs- und sonstigen Zellen entpuppten sich als "baufällig" und bar jeder hygienischen Einrichtung. Es ist nicht das erste Mal, daß der Kontrolleur schwere hygienische Mängel in Polizeizellen, sowie eine unangemessen Behandlung der Inhaftierten bemängelt: Im vergangenen Juni stellte der Kontrolleur bei einem einem Besuch im Polizeikommissariat von Boulogne-Billancourt im Westen von Paris fest, daß es im Inneren der Zellen nach Exkrementen stinkt, die aus den Stehklos überlaufen. Und daß es weder Wasch- noch Rasiergelegenheiten gibt. Schon damals merkte der Kontrolleur außerdem an, daß der systematische Entzug von Brillen und BHs nicht gerechtfertigt sei. Die Polizei hielt ihm allen Ernstes entgegen, es gehe um die Sicherheit "der Polizisten und der Inhaftierten". Unter anderem habe eine Frau in der Polizeihaft versucht, sich mit ihrem BH das Leben zu nehmen.

Ein Polizeigewahrsam in Frankreich kann zwischen 24 und 48 Stunden dauern. Nach Ablauf dieser Zeit muß die inhaftierte Person einem Richter vorgefüht werden. In Polizeigewahrsam können im Prinzip alle Personen gebracht werden, die einer Straftat verdächtigt werden. Ab dem jugendlichen Alter von 13 Jahren. Die Zahl der betroffenen Personen ist in den vergangenen Jahren explosionsartig gestiegen. Im Jahr 2001 kamen 336.718 Menschen in Frankeich in Polizeigewahrsam. Im vergangenen Jahr 2008 waren es schon 577.816. AnwältInnen und Menschenrechtsgruppen kritisieren, daß zunehmend auch bei kleineren Straftaten Polizeihaft angeordnet wird.

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