■ Öko-Tips: Von Zuzahlung befreit
Zuzahlungen für Arzneimittel müssen nur bis zu einer Obergrenze geleistet werden. Wer diese Grenze überschreitet oder nur wenig verdient, kann sich von seiner Krankenkasse für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Das ist vor allem für chronisch Kranke wichtig. Wer in Westdeutschland als Alleinstehender weniger als 68.400 DM brutto verdient, muß höchstens zwei Prozent davon für Medikamente ausgeben. In den neuen Bundesländern liegt die Grenze bei 53.100 DM. Bei höher liegenden Gehältern sind es vier Prozent. Bei einem Bruttomonatsverdienst von im Westen unter 1.568 DM für Alleinstehende oder 2.156 DM für Ehepaare (im Osten 1.232 DM bzw. 1.694 DM) ist man sofort von der Zuzahlung befreit. Die Krankenkassen stellen einen Ausweis aus, mit dem Betroffene die Medikamente kostenlos bekommen.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen