■ Öko-Tips: Von Zuzahlung befreit
Zuzahlungen für Arzneimittel müssen nur bis zu einer Obergrenze geleistet werden. Wer diese Grenze überschreitet oder nur wenig verdient, kann sich von seiner Krankenkasse für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Das ist vor allem für chronisch Kranke wichtig. Wer in Westdeutschland als Alleinstehender weniger als 68.400 DM brutto verdient, muß höchstens zwei Prozent davon für Medikamente ausgeben. In den neuen Bundesländern liegt die Grenze bei 53.100 DM. Bei höher liegenden Gehältern sind es vier Prozent. Bei einem Bruttomonatsverdienst von im Westen unter 1.568 DM für Alleinstehende oder 2.156 DM für Ehepaare (im Osten 1.232 DM bzw. 1.694 DM) ist man sofort von der Zuzahlung befreit. Die Krankenkassen stellen einen Ausweis aus, mit dem Betroffene die Medikamente kostenlos bekommen.
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