Öffentlicher Dienst: Senat lockert Vorschriften
Der schwarz-rote Senat hat am Dienstag Laufbahnvorgaben für den öffentlichen Dienst verändert, um auch Beschäftigte von außerhalb für seine Behörden zu gewinnen. Bislang war es kaum möglich, Quereinsteigern mit reichlich Berufserfahrung eine Bezahlung anzubieten, die über das Beamten-Einstiegsgehalt hinausgeht. Zudem soll sich eine Beförderung am Können orientieren und nicht starr am Dienstalter. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) sagte vor Journalisten: „Formelle Voraussetzungen dürfen nicht wichtiger sein als Leistung.“ Der Senat selbst sieht in seinem Beschluss einen „Meilenstein zur Modernisierung des Dienstrechts“. Für Evers ist das vor allem wichtig, um Ersatz im Zuge der bis 2030 anstehenden großen Pensionierungswelle zu finden: Die beschlossene Änderung „macht uns deutliche flexibler, interessanter und damit auch wettbewerbsfähiger.“ (sta)
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