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Öffentlich-Rechtliche im NetzFriedensangebot für die Verleger

Der Versuch, die alte Medienwelt festzuschreiben: Im Streit über Internetangebote von ARD und ZDF liegt ein Entwurf für eine Einigung mit dem BDZV vor.

Auslöser des Streits: die "tagesschau"-App. Bild: dapd

Eigentlich sollte das Kriegsbeil irgendwann Mitte, Ende Februar begraben werden. Und dann Schluss sein mit dem jahrelangen Streit darüber, wer was im Internet darf - eine Debatte, die zuletzt vielen Verlegern, aber auch ARD und ZDF zum Hals heraushing. Jetzt liegt ein Entwurf für eine "Gemeinsame Erklärung von BDZV, ARD, ZDF" vor, die vor allem bei den Öffentlich-Rechtlichen zu neuen Diskussionen führen dürfte. Denn er kommt den Begehrlichkeiten der Zeitungsverleger äußert weit entgegen.

In dem der taz vorliegenden Entwurf heißt es, das Internet sei "sowohl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für die Zeitungen ein wesentlicher Vertriebskanal, um die Nutzer mit Qualitätsmedien zu erreichen". Dabei sollten "zukünftig Konflikte vermieden und Möglichkeiten gesucht werden, gemeinsam das publizistische Angebot für die Gesellschaft möglichst vielfältig zu erhalten". Einig sind sich ARD, ZDF und Verlegern darin, dass das Papier eher eine medienpolitische Absichtserklärung "und nicht rechtlich-präjudiziell zu verstehen ist".

Anstoß zu den Gesprächen war der Streit über die "tagesschau"-App. Verleger hatten gegen diese Smartphone-Anwendung geklagt, der Prozess vor dem Landgericht Köln dauert noch an.

In der nun publik gewordenen Erklärung heißt es, "ARD und ZDF" werden "bei der inhaltlichen und gestalterischen Anmutung ihrer Telemedien den Schwerpunkt in fernseh- und hörfunkähnlichen Angeboten setzen. Texte in Telemedien von ARD und ZDF stehen in der Regel in inhaltlichem Zusammenhang mit Video- und Audioinhalten. Video- und Audioinhalte sind vorrangig. Für die Angebote der Verleger sind Text und Foto vorrangig". Dabei sollen Textangebote der Öffentlich-Rechtlichen im Internet und bei Apps künftig so gestaltet werden dass sie "kein funktionales Äquivalent zu den text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen darstellen".

Lokales bleibt Primat der Zeitungsverlage

Unklar bleibt, ob sich dies auf die gedruckte Zeitung oder deren Onlineangebot bezieht. Dabei versucht der Entwurf, die alte Medienwelt in gewisser Weise festzuschreiben. So heißt es dort: "Eigenständige redaktionelle Berichterstattung nur in Textform ist bei ARD und ZDF die Ausnahme. Eigenständige nur video- und audiogeprägte Berichterstattung ist in den Angeboten der Verleger die Ausnahme." Zudem sollen die öffentlich-rechtlichen Sender einen "Sendungsbezug ausweisen, soweit er im Staatsvertrag gefordert oder im Telemedienkonzept überführt worden ist" - ebenfalls eine klassische Forderung der Verleger.

Lokale Berichterstattung soll weiter Primat der Zeitungsverlage sein - auch wenn viele Blätter aus Kostengründen die lokale Berichterstattung bewusst vernachlässigten. In dem Papier heißt es, in den Onlineangeboten von ARD und ZDF "erfolgt weder örtlich noch inhaltlich flächendeckend lokale Berichterstattung". Und: "Eine dem Inhalt von Zeitungen entsprechende Darstellung von Texten ist auch im Rahmen lokaler Berichterstattung nicht Gegenstand der Telemedienangebote von ARD und ZDF." Hier gibt es aber offenbar noch Abstimmungsbedarf mit dem NDR, dessen Angebot laut dem Papier noch einmal genau untersucht werden könnte.

Die neuen Spielregeln zwischen ARD, ZDF und BDZV sollen laut Entwurf zunächst auf ein Jahr befristet sein, zur Kontrolle ihrer "Durchführung" soll es regelmäßig Gespräche geben.

Ob es allerdings überhaupt zu einer Annahme kommt - und wenn, in welcher Form -, bleibt abzuwarten. "Wir kommentieren keine Details", sagt ARD-Sprecher Stefan Wirtz der taz. "Sie können davon ausgehen, wenn am Ende der Beratungen zwischen ARD, ZDF und den Verlegern ein Papier verabschiedet wird, werden alle Seiten dahinterstehen, und das schließt natürlich alle Intendantinnen und Intendanten der ARD ein." Mit anderen Worten: Vermutlich werden bei der nächsten Intendantensitzung der ARD in Erfurt Anfang Februar noch einmal die Fetzen fliegen.

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5 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • BM
    Bejo Miberg

    Wer als Verleger Angst vor der Tagesschau-App hat oder vor dem Internet-Angebot der Öffentlich-Rechtlichen, der sollte dringend den Job wechseln und lieber Semmeln verkaufen.

  • NL
    Nina Lutz

    Wann stehen alle GEZ-Zahler, also wir alle, endlich auf? Lasst uns auf die Straße gehen und gegen die Burdas und Springers protestieren. Mit ihrer Wegwerfverordnung für Audios und Videos von ARD und ZDF schmeißen sie unser Geld in den Müll.

  • W
    Wolf

    In der Schweiz dürften die Verleger laut lachen, über ihre sturen deutschen Kollegen. Dort sind solche absurden Regelungen offensichtlich unbekannt.

    Jedenfalls gelingt es mir, uralte Beiträge der SRG im Web abzurufen, die in Deutschland bereits nach kurzer Zeit auf Verlegerwunsch vernichtet werden müssen.

    Von einer großen Pleitewelle Schweizer Verlage ist mir nichts bekannt.

     

    Solange die Tagesschau- App eingeschränkt bleibt, müsste man deutsche Verleger dazu zwingen, alle Telefonate aus deutschen Verlangshäusern ausnahmslos über handbetriebene Vermittlungsstellen stöpseln zu lassen. Ich glaube, dieser technisch passende Kompromiss könnte selbst jene Verleger zum Nachdenken zwingen, für die das Internet heute noch Teufelszeug ist.

  • N
    Nordostwestfaelin

    .... Und wie steht es mit der Lokal- Regional-/Lokalnachrichten NRW bei der taz?????

  • AB
    Arne Babenhauserheide

    Wieso dürfen die Verleger da eigentlich mitreden?

     

    GEZ zahl ich. Also sollte doch auch ich entscheiden, was damit gemacht wird.

     

    Die Verleger wollen die Verwendung meines Geldes beschränken, ohne mir dafür irgendwelche Vorteile zu bieten.

     

    Wenn am Ende doch Staat und Großkonzerne über die Inhalte der öffentlich rechtlichen Sender bestimmen, könnten die auch einfach über Steuern finanziert werden und wir sind den GEZ-Stress los.

     

    Also Finger weg von ARD, ZDF, usw..

    Die haben ihr Geld von mir (zumindest teilweise), und ich informiere mich fast nur noch übers Netz. Also will ich ihre Angebote auch hier haben - in den Formaten, die ich lese, höre und sehe.

     

    Will heißen: Statistiken in Text, Podcasts mit Kurzinfos.

     

    Und warum sollten die Öffentlich Rechtlichen keine lokale Berichterstattung machen? Gerade jetzt im Netz geht das toll: Einfach ein Filter auf all das, was mich interessiert.