Öffentlich-Rechtliche im Netz: Friedensangebot für die Verleger
Der Versuch, die alte Medienwelt festzuschreiben: Im Streit über Internetangebote von ARD und ZDF liegt ein Entwurf für eine Einigung mit dem BDZV vor.
Eigentlich sollte das Kriegsbeil irgendwann Mitte, Ende Februar begraben werden. Und dann Schluss sein mit dem jahrelangen Streit darüber, wer was im Internet darf - eine Debatte, die zuletzt vielen Verlegern, aber auch ARD und ZDF zum Hals heraushing. Jetzt liegt ein Entwurf für eine "Gemeinsame Erklärung von BDZV, ARD, ZDF" vor, die vor allem bei den Öffentlich-Rechtlichen zu neuen Diskussionen führen dürfte. Denn er kommt den Begehrlichkeiten der Zeitungsverleger äußert weit entgegen.
In dem der taz vorliegenden Entwurf heißt es, das Internet sei "sowohl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für die Zeitungen ein wesentlicher Vertriebskanal, um die Nutzer mit Qualitätsmedien zu erreichen". Dabei sollten "zukünftig Konflikte vermieden und Möglichkeiten gesucht werden, gemeinsam das publizistische Angebot für die Gesellschaft möglichst vielfältig zu erhalten". Einig sind sich ARD, ZDF und Verlegern darin, dass das Papier eher eine medienpolitische Absichtserklärung "und nicht rechtlich-präjudiziell zu verstehen ist".
Anstoß zu den Gesprächen war der Streit über die "tagesschau"-App. Verleger hatten gegen diese Smartphone-Anwendung geklagt, der Prozess vor dem Landgericht Köln dauert noch an.
In der nun publik gewordenen Erklärung heißt es, "ARD und ZDF" werden "bei der inhaltlichen und gestalterischen Anmutung ihrer Telemedien den Schwerpunkt in fernseh- und hörfunkähnlichen Angeboten setzen. Texte in Telemedien von ARD und ZDF stehen in der Regel in inhaltlichem Zusammenhang mit Video- und Audioinhalten. Video- und Audioinhalte sind vorrangig. Für die Angebote der Verleger sind Text und Foto vorrangig". Dabei sollen Textangebote der Öffentlich-Rechtlichen im Internet und bei Apps künftig so gestaltet werden dass sie "kein funktionales Äquivalent zu den text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen darstellen".
Lokales bleibt Primat der Zeitungsverlage
Unklar bleibt, ob sich dies auf die gedruckte Zeitung oder deren Onlineangebot bezieht. Dabei versucht der Entwurf, die alte Medienwelt in gewisser Weise festzuschreiben. So heißt es dort: "Eigenständige redaktionelle Berichterstattung nur in Textform ist bei ARD und ZDF die Ausnahme. Eigenständige nur video- und audiogeprägte Berichterstattung ist in den Angeboten der Verleger die Ausnahme." Zudem sollen die öffentlich-rechtlichen Sender einen "Sendungsbezug ausweisen, soweit er im Staatsvertrag gefordert oder im Telemedienkonzept überführt worden ist" - ebenfalls eine klassische Forderung der Verleger.
Lokale Berichterstattung soll weiter Primat der Zeitungsverlage sein - auch wenn viele Blätter aus Kostengründen die lokale Berichterstattung bewusst vernachlässigten. In dem Papier heißt es, in den Onlineangeboten von ARD und ZDF "erfolgt weder örtlich noch inhaltlich flächendeckend lokale Berichterstattung". Und: "Eine dem Inhalt von Zeitungen entsprechende Darstellung von Texten ist auch im Rahmen lokaler Berichterstattung nicht Gegenstand der Telemedienangebote von ARD und ZDF." Hier gibt es aber offenbar noch Abstimmungsbedarf mit dem NDR, dessen Angebot laut dem Papier noch einmal genau untersucht werden könnte.
Die neuen Spielregeln zwischen ARD, ZDF und BDZV sollen laut Entwurf zunächst auf ein Jahr befristet sein, zur Kontrolle ihrer "Durchführung" soll es regelmäßig Gespräche geben.
Ob es allerdings überhaupt zu einer Annahme kommt - und wenn, in welcher Form -, bleibt abzuwarten. "Wir kommentieren keine Details", sagt ARD-Sprecher Stefan Wirtz der taz. "Sie können davon ausgehen, wenn am Ende der Beratungen zwischen ARD, ZDF und den Verlegern ein Papier verabschiedet wird, werden alle Seiten dahinterstehen, und das schließt natürlich alle Intendantinnen und Intendanten der ARD ein." Mit anderen Worten: Vermutlich werden bei der nächsten Intendantensitzung der ARD in Erfurt Anfang Februar noch einmal die Fetzen fliegen.
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