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■ ÖKO-TIPSÖko-Verbände muß man hören

Anerkannte Naturschutzverbände können eine Beteiligung an einem Planungsverfahren verlangen, wenn die planende Behörde rechtswidrig ein Verfahren gewählt hat, bei dem ihre Beteiligung nicht vorgeschrieben ist. Dies entschied der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof. Ein Stadtkreis wollte eine Bauschuttdeponie mit einer Kapazität von 700 000 Kubikmetern in einem Wasserschutzgebiet anlegen. Obwohl hierfür ein Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen wäre, wollte die Kommune diese Deponie als „unbedeutende Anlage“ nach dem Abfallrecht im einfachen Genehmigungsverfahren erstellen lassen. Hiergegen hat ein Naturschutzverband erfolgreich geklagt, weil seine Beteiligungsrechte, die ihm im Planfeststellungsverfahren zugestanden hätten, verletzt wurden. Der Bau der Deponie mußte eingestellt werden (VGH Mannheim 10 S 2234/92).

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