■ Oberstes Schweizer Gericht entscheidet: Frau kann Mittäterin bei Vergewaltigung sein
Lausanne (dpa) – Das oberste Schweizer Gericht hat entschieden, dass eine Frau bei der Vergewaltigung einer Frau als Mittäterin gelten kann. Damit wies das Bundesgericht in Lausanne gestern die Beschwerde einer 25-jährigen Kosovo-Albanerin ab. Diese hatte vor dem Bundesgericht geklagt, nachdem sie vom Genfer Kassationshof zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Hauptargument der 25-Jährigen war, dass sie als Frau gar nicht an einer Vergewaltigung teilnehmen könne. Im vorliegenden Fall war das Opfer, eine Albanerin, von der Frau und zwei Komplizen in eine Genfer Wohnung gebracht und dort von den Männern stundenlang vergewaltigt worden. Die Verurteilte wohnte den Demütigungen nackt und Zigaretten rauchend bei. Dabei habe sie einen der Männer stimuliert und das Gefühl der Machtlosigkeit des Opfers verstärkt. Die Männer wurden zu Zuchthausstrafen von drei und zehn Jahren verurteilt.
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