: Obere und untere Behörde
■ betr.: „Kein wackeliger Grund mehr für Denkmäler“, taz vom 7./8. 9. 96
„Die positive Bilanz, zu der Uwe Rada ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes kommt, ist für jemanden, der mit den täglichen Problemen der Unteren Denkmalschutzbehörde konfrontiert ist, nicht nachvollziehbar. Die Zahl der Denkmale in Berlin wurde über Nacht verfünffacht, genau zu dem Zeitpunkt, als die Bezirke dafür zuständig wurden. Die westlichen Bezirke haben für alle Aufgaben des Denkmalschutzes genau eine Stelle zur Verfügung, die zur Hälfte vom Senat und zur Hälfte vom Bezirk selbst finanziert werden muß. Die Vergütung dieser Stelle ist den Aufgaben entsprechend unsachgemäß gering.
Man mag zur Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung stehen, wie man will, aber im Falle der Denkmalschutzbehörde wird dem noch die Krone aufgesetzt. Das Denkmalwesen in unserer Stadt läßt sich offenbar nur mit einer dreistufigen Hierarchie verwalten. Dabei fällt den Bezirken mit ihren Unteren Denkmalschutzbehörden nur die Arbeit der täglichen Fallbearbeitung, nicht jedoch eine Entscheidungskompetenz zu. Diese hat das Landesdenkmalamt, mit dem der Bezirk in jeder Einzelfrage das Einvernehmen erzielen muß. Und über allem thront – was mit der Behördensystematik überhaupt nicht vereinbar ist – die Obere Denkmalschutzbehörde. Die zahlreichen Bürger, die von der Verfünffachung der Denkmalliste betroffen sind, sind größtenteils noch immer nicht vom Landesdenkmalamt unterrichtet worden, daß ihr Eigentum unter Denkmalschutz fällt. So dürfen die bezirklichen Bauaufsichtsämter den völlig erstaunten Bürgern dann anläßlich eines Bauantrages mitteilen, daß sie stolze Eigentümer eines Baudenkmales sind.
Ebenfalls völlig ungeklärt ist die Frage der Zuständigkeit bei Entschädigungsverfahren. Der Bezirk erläßt zwar den Bescheid gegenüber dem Bürger, die inhaltliche Entscheidung bezüglich des Denkmalschutzes jedoch hat das Landesdenkmalamt getroffen. Die Senatsebene hat es jedoch bisher abgelehnt, hieraus die Konsequenz zu ziehen, daß im Falle von Entschädigungsansprüchen des Bürgers auch der Senat zahlen muß. Dies möchten das Landesdenkmalamt und die Obere Denkmalschutzbehörde dann gerne den Bezirken überlassen.
Viele der alltäglichen Probleme in der Arbeit der Unteren Denkmalschutzbehörden lassen sich in Kürze nicht beschreiben. Bezeichnend ist jedoch, daß die Mitarbeiter der bezirklichen Denkmalschutzbehörden noch nicht einmal über die sogenannten Inventarisierungsunterlagen verfügen. Das sind die Unterlagen beim Landesdenkmalamt, aus denen hervorgeht, warum ein Gebäude oder Gebäudeteil überhaupt Denkmal ist. Diese Unterlagen dürfen die Mitarbeiter der Bezirke lediglich in den Diensträumen des Landesdenkmalamtes einsehen.
Auf dieser Grundlage soll ein solider Denkmalschutz in den Bezirken leistbar sein? Alexander Straßmeir,
Bezirksstadtrat für Bau- und
Wohnungswesen, Umweltschutz
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