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Obdachlosen getötet

Zwei 24-jährige ehemalige Skinheads sind gestern in Flensburg wegen tödlicher Schläge und Tritte gegen einen Obdachlosen zu je sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat vom 12. September vergangenen Jahres wurde vom Landgericht als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Die Tat sei nicht rechtsextremistisch motiviert gewesen, selbst wenn die beiden jungen Männer seinerzeit der Skinheadszene angehörten, urteilte das Gericht nach mehrtägiger Hauptverhandlung.

Die beiden Angeklagten hatten den 45-jährigen, aus Köln stammenden Mann im Verlauf eines Streites über ihre Skinheadzugehörigkeit schwerste Verletzungen zugefügt. Für die Brutalität gegenüber einem hilflosen Opfer habe es „kein nachvollziehbares Motiv gegeben“, erklärte die Kammer. „Die Angeklagten ließen ihr sterbendes Opfer hilflos zurück.“ Auf Grund des hohen Alkoholpegels der beiden Männer sei es „zu einem nicht reflektierten Verhalten, zu der Tat und deren Folgen gekommen“.

Die Staatsanwältin hatte Freiheitsentzug von jeweils zwölf Jahren wegen gemeinschaftlichen Totschlags gefordert, die Verteidigung hatte auf höchstens viereinhalb Jahre plädiert. lno

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