: OVG bestätigt Baustopp
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den für ein Wohnungsbauprojekt am Malchower Weg in Hohenschönhausen verfügten Baustopp bestätigt. Die sich aus der Baueinstellungsverfügung des Bezirksamtes ergebenden Nachteile habe der Bauherr selbst zu vertreten, weil er nicht rechtzeitig vor Ausführung nicht genehmigter Bauarbeiten die Erteilung einer Nachtragsgenehmigung beantragt habe, hieß es in der Entscheidung. Das Bauaufsichtsamt hatte die Einstellung der Bauarbeiten in Teilen des Wohnbauvorhabens mit 107 Wohnungen angeordnet, da der Bauherr erheblich höher als genehmigt baute. ADN
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