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ORTSÜBLICHE MIETE Erhöhung darf laut BGH höher ausfallen

KARLSRUHE | Nach einer Erhöhung darf die Miete unter Umständen auch höher ausfallen, als es im Ort üblich ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes. Im Mietspiegel vorgesehene Zuschläge etwa für Einfamilienhäuser müssten berücksichtigt werden. Das gelte auch dann, wenn dadurch die Mieten höher ausfielen als im Mietspiegel, der für die jeweilige Gemeinde erstellt wird. Er zeigt eine Preisspanne und wird ermittelt anhand der in der Gemeinde üblichen Mietpreise der letzten Jahre. (dpa)