piwik no script img

Archiv-Artikel

ONLINEVIDEOS EINBETTEN? BGH verweist an EuGH

Von chr

KARLSRUHE | Über das Framing fremder Videos muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte ihm einen Fall vor. Beim Framing von zum Beispiel Youtube-Videos werden diese in einem Rahmen (frame) auf einer anderen Webseite abgespielt, zumeist ohne Genehmigung. Der BGH würde darin eine Rechtsverletzung sehen – wenn er selbst entschiede. (chr)

Meinung + Diskussion SEITE 12

Mehr auf taz.de