: OLG: Mieter zahlt für Schönheitsreparatur
Koblenz (dpa) – Wenn ein Vermieter nach dem Auszug eines Mieters Schönheitsreparaturen veranlasst, so kann er vom Mieter den Ersatz der Kosten verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter den Mieter zuvor nicht ausdrücklich zur Vornahme der Reparaturen aufgefordert hat. Diese Grundsätze gehen aus einem in der Monatsschrift für Deutsches Recht veröffentlichten Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) hervor (Az.: 5 U 1787/98).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen