■ O-Ton: Polizei jagt Töpfe
„Wegen Diebstahls wird auf Antrag der Anwaltschaft vom 9.9. 98 gemäß §§ 102, 105 die Durchsuchung der Wohnräume der Beschuldigten E. und R. angeordnet, da die Durchsuchung vermutlich zur Auffindung von Beweismitteln, insbesondere einen silbernen Edelstahltopf, mittelgroß, mit abgesetztem Boden, einen großen emaillierten Topf, außen dunkelblau mit weißen Verzierungen in d. Mitte, einen mittelgroßen beigen Topf, außen mit Farbstreifen (rot, braun), eine große weiße Pfanne, mit erhöhtem Rand, einen mittelgroßen blauen Topf, eine Käsereibe mit rotem Plastikrahmen führen wird. Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, einen Diebstahl begangen zu haben.“
Mit diesem Durchsuchungsbefehl gingen Zivilfahnder in Neukölln auf die Jagd: Ein junges Pärchen war im Streit aus einem Studentenwohnheim ausgezogen. Mitbewohner bezichtigten die beiden danach, die WG- Küche beklaut zu haben. Die Polizei fand zwei Töpfe.
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