■ Mit der Schweinepest auf du und du: Nur von Tier zu Tier
Berlin (dpa/taz) – Lebend dürfen Schweine das Land Niedersachsen seit gestern nicht mehr verlassen. Auch der Landwirtschaftsminister hat sich dieser Anordnung aus Brüssel gebeugt. Der Verdacht, mal wieder solle der Schlachtvieh- Markt bereinigt werden, ist nicht aus der Welt. Viel zu große Schlachthöfe in Ostdeutschland warten nur darauf, aus Holland beliefert zu werden. Ein makabres Spiel, doch die menschliche Gesundheit ist nicht gefährdet. Das Handelsverbot gilt denn auch nicht für das Fleisch von Schweinen, die in Niedersachsen geschlachtet wurden. Ansteckend ist die Seuche nur für Haus- und Wildschweine. Übertragen wird der Virus von Tier zu Tier, im Stall, auf Märkten, bei Transporten, über das Trinkwasser, Betreuungspersonen und so weiter. Drei bis acht Tage nach der Infektion bricht die Krankheit aus. Die Tiere fiebern, hören auf zu fressen, torkeln, leiden zuerst an Verstopfung, dann an Durchfall. Auf der Haut treten flächenhafte, streifige oder punktförmige Rötungen oder Blutungen auf. Die Ohren werden blau, die Augenlider schwellen an, die Lidränder verkleben. Der Tod tritt nach ein bis zwei Wochen ein.
Die Schweinepest tritt auch als chronische Seuche mit leichteren Symptomen auf. In der EU wird sie nach einer einheitlichen Richtlinie bekämpft. Sie schreibt schon im Verdachtsfall Handelsverbote vor. Erkranken Tiere tatsächlich, muß der ganze Schweinebestand des Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden. Ein Sperrbezirk im Umkreis von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern werden eingerichtet. Kann trotzdem geschlachtet werden, dürfen nur hitzebehandelte Fleischerzeugnisse verkauft werden. Darüber hinaus kann die EU-Kommission schärfere Maßnahmen bis hin zum generellen Handelsverbot für lebende Schweine und frisches Schweinefleisch verhängen.
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