in kürze PRAXISGEBÜHR : Nur ohne Aufschlag
Ärzte dürfen bei der seit dem 1. Januar geltenden Praxisgebühr keine Aufschläge für Verwaltungskosten erheben. Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Stahl sagte: „So verständlich der Ärger der Ärzte ist, aber das geht so nicht“, sagte Stahl. Patienten sollten sich in solchen Fällen an die KBV wenden. (dpa)