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Archiv-Artikel

in kürze PRAXISGEBÜHR Nur ohne Aufschlag

Ärzte dürfen bei der seit dem 1. Januar geltenden Praxisgebühr keine Aufschläge für Verwaltungskosten erheben. Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Stahl sagte: „So verständlich der Ärger der Ärzte ist, aber das geht so nicht“, sagte Stahl. Patienten sollten sich in solchen Fällen an die KBV wenden. (dpa)